Arbeitsrecht

Für Musiker wie für Fußballer: Auftritt nicht einklagbar

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Solo-Cellist wollte sich per Gericht auf die Bühne reklamieren. Doch nur die Unterinstanzen gaben ihm Recht.

Wien. Der Vergleich einer Fußballmannschaft mit einem künstlerischen Ensemble ist, siehe das „Weiße Ballett“ Real Madrid, vertraut. Dass aber Solo-Cellisten etwas mit Kickern gemeinsam haben können, überrascht doch ein bisschen.

Dennoch hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem aktuellen Fall eine für die Berufslaufbahn mitentscheidende Gemeinsamkeit gefunden. Und zwar bei der Frage, ob der Musiker ein einklagbares Recht auf Arbeit hat. Er hat es nicht, genauso wenig wie ein Fußballer per Gericht erzwingen kann, in einem Meisterschaftsspiel eingesetzt zu werden.

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