Die Überprüfung der Mitglieder kann länger dauern. Und von den Kandidaten dürfte noch eine bestimmte Unterstützerzahl gefordert werden.
Wien. Was als Duell zwischen Parteiobfrau Pamela Rendi-Wagner und Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil begonnen hat, wird immer mehr zu einem Volkslauf: 73 Genossen, darunter vier Frauen, wollen sich im Rahmen der Mitgliederbefragung um den Parteivorsitz bewerben. Und 9000 Personen stellten zuletzt einen Antrag, um noch rechtzeitig zur Befragung als SPÖ-Mitglied mitstimmen zu dürfen.
Ob wirklich alle 73 Kandidaten auf dem Stimmzettel landen, ist aber unsicher. Am Weg zum Parteivorsitz lauern nämlich noch mehr Hürden als zuletzt gedacht.
Die Mitgliedschaften
Am Freitag war der Stichtag, bis zu dem man SPÖ-Mitglied werden musste, um an der Abstimmung teilnehmen zu dürfen. Das Prozedere soll in einigen Landesparteien durchwegs für Unmut gegenüber SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch geführt haben. Nicht nur, weil die Zahl der Kandidaten nun so hoch werden könnte. Sondern auch, weil es schwer fiel, die vielen neuen Mitgliedsanträge innerhalb der kurzen Frist überhaupt abzuarbeiten. Das womöglich noch größere Problem schlummert in Paragraf sechs des SPÖ-Statuts. So sind neue Mitglieder abzulehnen, wenn ihre Grundsätze nicht mit jenen der SPÖ vereinbar sind. Bei Bewerbungen, die an die Bundespartei gerichtet sind, kann sie eine Vorentscheidung über die Aufnahme treffen. Doch haben die Orts- und Sektionsausschüsse die Möglichkeit, gegen die Aufnahme des Mitglieds Einspruch zu erheben. Dafür ist eine Frist von acht Wochen vorgesehen. Doch diese Frist kollidiert mit der Mitgliederbefragung, die vom 24. April bis 10. Mai stattfinden soll. Und umgekehrt können auch Personen, denen die Mitgliedschaft verweigert wurde, acht Wochen lang dagegen berufen.