Urteil

Rädelsführer bei Linzer Halloween-Randale zu teilbedingter Haft verurteilt

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Der 17-Jährige hatte zunächst geleugnet, führend an den Ausschreitungen beteiligt gewesen zu sein. Später gestand er allerdings umfassend. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein Jugendlicher ist am Montag in Linz zu zehn Monaten Haft, eines davon unbedingt, sowie Bewährungshilfe verurteilt worden. Er dürfte maßgeblich an den Halloween Krawallen in Linz beteiligt gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm schwere gemeinschaftliche Gewalt und schwere Körperverletzung vorgeworfen. Der inzwischen 17-Jährige hatte die Taten zunächst geleugnet, später jedoch ein umfassendes Geständnis abgelegt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Iraker hatte gemeinsam mit seiner damaligen Freundin, einer 15-jährigen Thailänderin, sowie einem 15-jährigen Afghanen in Tschechien Feuerwerkskörper der Kategorien 3 und 4 besorgt. Diese schleuderten die drei dann zu Halloween laut Anklagebehörde "in erster Reihe" in der Linzer Innenstadt Richtung Polizistinnen und Polizisten. Zudem verteilten sie die Feuerwerkskörper an andere und stachelten sie zum Werfen auf.

Verfahren wurde ausgegliedert

Das Trio kam in Untersuchungshaft und Anfang März vor Gericht. Das Mädchen und der jüngere Bursch wurden nach umfassenden Geständnissen rechtskräftig zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt. Das Verfahren gegen den 17-Jährigen wurde ausgegliedert, nachdem er bei seiner Aussage blieb, nur Mitläufer und kein Anführer gewesen zu sein. Am Montag gestand er dann im Landesgericht die ihm vorgehalten Taten. Dafür kassierte er die teilbedingte Haftstrafe. Die Zeit in der U-Haft wurde ihm angerechnet, weshalb der Teenager nach dem rechtskräftigen Urteil nicht mehr zurück ins Gefängnis musste.

(APA)

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