Hitzewellen

2000 Pensionistinnen: Schweizer Regierung verstößt mit Klimapolitik gegen Menschenrechte

GEORGIOS KEFALAS / Keystone / pi
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Am Mittwoch hört der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Klage der Klimaseniorinnen an. Sie werfen Bern vor, nicht genug gegen den Klimawandel zu unternehmen.

Es ist ein Gerichtsfall, der für Zündstoff sorgt: Zum ersten Mal kommt am Mittwoch eine Klimaklage vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) - nach einem sechsjährigen Rechtsstreit in der Schweiz. Mehr als 2000 Schweizer Pensionistinnen werfen der Regierung in Bern vor, nicht genug gegen den Klimawandel zu tun und damit gegen Menschenrechte zu verstoßen. Sollte der EMGR bei der ersten Anhörung auf den Inhalt der Klage eingehen, könnte dies zu einem Präzedenzfall werden.

Der Klimawandel führe zu mehr und intensiveren Hitzewellen, die insbesondere Frauen und ältere Menschen gesundheitlich gefährden, argumentiert der Verein der Klimaseniorinnen, der von der Umweltschutzorganisation Greenpeace unterstützt wird. Zwei Mal schon scheiterte der Verein mit seinem Begehren in der Schweiz. 2016 ließ der Bund eine Beschwerde abblitzen. Das Argument: Der Verein sei nicht klageberechtigt. Die Rechte der Klägerinnen seien nicht ausreichend beeinträchtigt worden, um ein gerichtliches Vorgehen zu rechtfertigen. 2020 wies das Bundesgericht in Lausanne eine Klage aus ähnlichen Gründen ab.

Am Mittwoch werden der Verein und der Bund aufgefordert, ihren Fall vor dem Gericht in Straßburg zu vertreten. Das Gericht wird sich anschließend zur Beratung zurückziehen und seine Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben.

Verstoß gegen das Recht auf Leben

Die Pensionistinnen argumentieren, dass vier Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vorliegen, darunter das Recht auf Leben. Aufgrund ihres Geschlechts und ihres Alters seien sie besonders durch hohe Temperaturen gefährdet. Sie berufen sich auf den Weltklimarat, der künftig mehr Hitzewellen in Folge des Klimawandels prognostiziert. Außerdem beziehen sie sich auch auf mehrere Studien, darunter eine der Weltgesundheitsorganisation WHO, die besagen, dass Frauen besonders gefährdet seien, an Hitzewellen zu sterben. Denn ältere Frauen könnten ihre Körpertemperatur nicht mehr so gut regulieren. Ein 2021 im Fachmagazin Nature publizierte Studie besage, dass 30 Prozent der Hitzetode in den kommenden Jahren in der Schweiz auf den Klimawandel zurückzuführen seien.

Die Klägerinnen sind der Ansicht, dass die Schweizer Klimaziele nicht ausreichend seien. Die Schweiz will ihre Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um die Hälfte verringern und bis 2050 Klimaneutralität erreichen. Außerdem kritisieren sie, dass die Schweiz ihre Klimaziele vorwiegend durch den Kauf von CO2-Zertifikaten erziele. Daher sei es notwendig, dass die Schweiz ihre Ziele anpasse.

(red.)

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