Immobilien

Finanzminister Brunner signiert die Kredit-Verordnung

PK ´BUDGET�RE ENTWICKLUNG 2022 UND AKTUELLE WIRTSCHAFTSPROGNOSEN´: FINANZMINISTER BRUNNER
PK ´BUDGET�RE ENTWICKLUNG 2022 UND AKTUELLE WIRTSCHAFTSPROGNOSEN´: FINANZMINISTER BRUNNER(c) APA/HANS KLAUS TECHT (HANS KLAUS TECHT)
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Trotz heftiger Kritik macht der Finanzminister die neuen Vergaberegeln für Wohnbaukredite amtlich. Sie gelten ab April.

Das Thema hatte die Gemüter kräftig erregt. So sehr, dass zwischen Finanzministerium, Finanzmarktaufsicht und der Nationalbank ein politischer Disput entbrannte, Schuldzuweisungen inklusive. Anlass waren die Kreditvergaberegeln für Wohnimmobilien (KIM-VO). Die Finanzmarktaufsicht hatte diese seit August 2022 enger geschnürt. Die Aufseher fürchteten, dass Kreditnehmer ihre Schulden nicht mehr zurückbezahlen können. Schließlich entfallen 70 Prozent aller Kredite auf Wohnbaukredite. Die Banken- und die Baubranche kritisierten das heftig. Viele könnten sich nun keine Immobilie mehr leisten und ein Baustopp drohe.

Daraufhin wurde eine Lockerung angedacht. Mitte Februar hatte sich das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) zusammengesetzt und rückte von seiner zuletzt erteilten Verschärfung wieder ab und empfahl, die derzeitige Verordnung per 1. April anzupassen. Dabei geht es um zwei Ausnahmen von gültigen Regelungen bei Zwischenfinanzierungen und Vorfinanzierungen von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen durch Gebietskörperschaften. Zwischenfinanzierungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Wohnsitzes von Kreditnehmern sowie deren Angehörigen stehen, können nun von den Banken freier vergeben werden und fallen nicht mehr in die Verordnung. Zuvor hatten Banken ihre Ausnahmekontingente für diese Fälle zu schnell aufgebraucht.

Lockerungen der Vergabeordnung unzureichend

Wenn also ein Kreditnehmer bereits eine Immobilie besitzt, sich aber eine neue kaufen und diese mit dem Verkauf der alten finanzieren will, darf eine Zwischenfinanzierung ohne die strengen Regeln von der Bank finanziert werden. Dabei darf diese Zwischenfinanzierung im Hinblick auf das Verwertungsrisiko bis zu 80 Prozent des geschätzten Marktwerts der zu veräußernden Immobilie betragen und für eine maximale Laufzeit von zwei Jahren vereinbart werden.

Doch die Lockerungen gehen den Banken nicht weit genug. „Die KIM-VO hat aus unserer Sicht ihre Daseinsberechtigung verloren, weil sich die Rahmenbedingungen seit der Einführung fundamental geändert haben“, sagt Johannes Rehulka, Generalsekretär des Österreichischen Raiffeisenverbands (ÖRV), zur „Presse“. Die Nachfrage nach Immobilienkrediten sei aufgrund des geänderten Zinsumfeldes in den letzten Monaten eingebrochen. Dabei scheint sich die Lage auf dem Immobilienmarkt zu entspannen. Laut der Statistik Austria sind die Preise für Wohnimmobilien in Österreich Ende 2022 zum ersten Mal seit 2016 im Vergleich zum Vorquartal gesunken. Wohnimmobilien waren im vierten Quartal um 0,6 Prozent günstiger als im dritten Quartal. Auch die Nationalbank sieht die Überbewertung zurückgehen.

Widerstand bleibt aufrecht

„Es versteht niemand, warum diese Bürokratie aufrechterhalten wird, die zulasten der KreditnehmerInnen geht“, sagt Rehulka. „Regulierung ist kein Selbstzweck.“ Es sei das tägliche Geschäft von Banken, das Risiko bei der Kreditvergabe richtig einzuschätzen. Doch am Mittwoch (den 29. März) wird Finanzminister Magnus Brunner seine Unterschrift unter die neue Verordnung setzen. Damit kann diese am 1. April in Kraft treten. Es handelt sich hier zwar um eine Formalie. Symbolisch schließt er damit aber ein Kapitel, das von großer Aufregung geprägt war – vorerst. Denn er sagt selbst, dass „die großen Probleme" damit nicht adressiert werden. „Die Rahmenbedingungen für den Erwerb von Eigentum bleiben weiterhin schwierig und daher kann diese Verordnung nur der Anfangs- nicht der Endpunkt der Debatte sein“, sagte Brunner zum Thema. 

Mögliche Änderungen dürfte es Experten zufolge aber vor Herbst nicht geben. Und bis dahin wird abermals viel diksutiert werden. „Wir werden uns daher weiterhin für eine komplette Beseitigung dieser Verordnung einsetzen“, kündigt Rehulka an.

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