Neuregelung

Regierung setzt Pensions-Aliquotierung für zwei Jahre aus

Türkis-Grün will die Auswirkungen der hohen Inflation auf Pensionisten abfedern; allen voran Frauen sollen von der Novelle des Sozialversicherungsgesetzes profitieren.
Türkis-Grün will die Auswirkungen der hohen Inflation auf Pensionisten abfedern; allen voran Frauen sollen von der Novelle des Sozialversicherungsgesetzes profitieren. (c) imago
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Türkis-Grün will die Auswirkungen der hohen Inflation auf Pensionisten abfedern; allen voran Frauen sollen von der Novelle des Sozialversicherungsgesetzes profitieren. Der Antrag kommt morgen in den Nationalrat.

Die Bundesregierung setzt die Regelung der gestaffelten ersten Pensionsanpassung nach dem Pensionsantritt - die sogenannte Aliquotierung - für zwei Jahre aus. Das gaben Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und ÖVP-Klubobmann August Wöginger am Mittwoch nach dem Ministerrat bekannt. Der Antrag wird am Donnerstag im Nationalrat eingebracht. Als einer der Gründe dafür wird die hohe Inflation angeführt, die auch die Pensionistinnen und Pensionisten sehr belaste. Man stelle jetzt sicher, dass die Senioren die volle Erhöhung erhalten, hieß es in einer Presseunterlage.

Die Aliquotierung bringt es mit sich, dass man im ersten Jahr nach dem Pensionsantritt nur dann die volle Erhöhung bekommt, wenn man bereits im Jänner den Ruhestand beginnt. Von Monat zu Monat wird sonst das Plus weniger: Liegt der Pensionsantritt im Februar, dann wird die Pensionserhöhung nicht zur Gänze, sondern nur mehr zu 90 Prozent angerechnet, im März zu 80 Prozent, etc. Wer im November oder Dezember geht, bekommt im ersten Jahr gar keine Erhöhung. Vor allem die SPÖ und die Gewerkschaft verlangen schon seit längerem eine Abschaffung dieser Regelung.

100.000 Menschen in Österreich gehen heuer in Pension

Da die erste Pensionszahlung auch die Grundlage für künftige Erhöhungen ist, wirkt sich die Aliquotierungsregelung bei einer sehr hohen Inflation langfristig besonders negativ aus, hieß es seitens der Regierung. Demnach gehen heuer rund 100.000 Menschen in Österreich in Pension. Für sie hätte die hohe Inflation eine "deutliche Schlechterstellung" gebracht.

Das Sozialministerium rechnet laut Presseerklärung aufgrund der aktuellen Inflation auch für das kommende Jahr mit einer hohen Pensionserhöhung. Sie berechnet sich aus der durchschnittlichen Inflationsrate im Zeitraum August bis Juli eines Jahres und wird für das kommende Jahr auf neun bis zehn Prozent geschätzt.

Für 2024 deuten demnach die aktuellen Wirtschaftsprognosen darauf hin, dass die Inflation wieder überdurchschnittlich hoch sein wird. "Deshalb wird die Aliquotierungsregelung nun für zwei Jahre ganz ausgesetzt. Rund 200.000 Personen, die in den kommenden beiden Jahren ihre Pension antreten, erhalten so die volle Pensionserhöhung - unabhängig davon, in welchem Monat sie in Pension gehen", so das Ministerium.

Frauen sollen besonders profitieren

Besonders profitieren werden Frauen von der Neuregelung: Sie können aufgrund der schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters ab 2024 erst im zweiten Halbjahr in Pension gehen und hätten durch die Aliquotierung besonders große Nachteile gehabt.

Die Aussetzung der gesetzlichen Aliquotierungsregelung erfolgt durch eine Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), welche diese Woche im Nationalrat von den Regierungsparteien beschlossen werden soll. Bereits im vergangenen Herbst hatte die Bundesregierung eine Sonderregelung beschlossen: Alle Personen, die 2022 ihre Pension angetreten haben, haben mindestens die halbe Pensionserhöhung erhalten.

Die bisherige Regelung auf einen Blick

Wer zu Jahresbeginn in Pension geht, bekommt noch die volle Pensionserhöhung; der Betrag sinkt dann jedoch sukzessive, bis hin zu einem Entfall der Erhöhung zum Start für alle, die zu Jahresende die Pension antreten. In Zeiten hoher Inflation wirkt sich dies stark auf die gesamte Pensionshöhe aus, da man die Erhöhung jährlich mitnimmt. Dazu kommt, dass Frauen ab 2024 aufgrund der Erhöhung des gesetzlichen Antrittsalters regulär nahezu immer im zweiten Halbjahr ihre Pension antreten – und damit besonders betroffen wären. Das wird nun geändert.

(APA/Red.)

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