"Grüner" Faktencheck

Wann darf man künftig noch mit Öko-Slogans werben?

Umweltaussagen in der Werbung sollen an strengere Kriterien gebunden werden.
Umweltaussagen in der Werbung sollen an strengere Kriterien gebunden werden.(c) Marin Goleminov
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Die Endfassung des Richtlinienentwurfs für „Green Claims“ wurde da und dort entschärft. Was soll nun für „grüne“ Werbebotschaften gelten?

Wien. Jetzt ist er also da, der offizielle Entwurf zur „Green Claims“-Richtlinie der EU. Unternehmen, die mit Umweltaussagen werben, sollen noch mehr als bisher für den Wahrheitsgehalt solcher Behauptungen in die Pflicht genommen werden. Eine Rohfassung des Entwurfs war, wie berichtet, vorab publik geworden; die Endversion weicht nun doch in einigen Punkten davon ab. Einzelne Vorgaben wurden konkretisiert oder etwas entschärft: So soll es Vereinfachungen für KMU bei den Datengrundlagen geben, und Kleinstunternehmen mit unter zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis zwei Millionen Euro sollen überhaupt ausgenommen werden. Für Letztere gelten dann bei Green Claims weiterhin die allgemeinen Regeln des Lauterkeitsrechts.

Im Wesentlichen bleibt es jedoch dabei: „Grüne“ Werbeaussagen werden noch heikler, als sie es jetzt schon sind. „Ob man eine derartige Werbelinie fährt, wird man sich dreimal überlegen müssen“, sagt Martin Prohaska-Marchried, Leiter IP bei Taylor Wessing CEE, zur „Presse“ – an dieser Einschätzung habe sich nichts geändert. Seine Kanzleikollegin Martina Stranzinger aus dem Team für Streitbeilegung ortet allerdings auch Vorteile für die Unternehmen: Sollten Konsumentinnen und Konsumenten durch die neuen Regeln mehr Vertrauen in umweltbezogene Werbung bekommen, „rechnet sich der Aufwand vielleicht wieder“, meint sie.

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