Fall Cain: Hat das Jugendamt versagt?

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Laut Opposition verschwieg Behörde ihr Wissen über den Verdächtigen. Die Forderung nach einer Untersuchungs--Kommission wird lauter. Der Akt hingegen zeigt: Sachbearbeiter prüfte Familie und Umfeld sehr genau.

Bregenz. Hat die Jugendwohlfahrt versagt? Laut der Bregenzer Polizei hat der 26-jährige Milosav M. am Abend des 8.Jänner den dreijährigen Sohn seiner Lebensgefährtin durch massive Schläge getötet. Haben anfangs nur Medien darüber gerätselt, ob dem zuständigen Jugendamt bei der „amtsbekannten“ Familie ein Fehler unterlaufen sei, erheben nun auch (Oppositions-)Politiker Vorwürfe gegen die Bezirkshauptmannschaft.

Diese nämlich, da sind sich FPÖ, SPÖ und Grüne einig, hätte verschwiegen, dass das Jugendamt über Vorstrafen des Tatverdächtigen Bescheid wusste. „Was bisher gesagt wurde, stimmt nicht“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Dadurch ist der Eindruck entstanden, dass die Tat möglicherweise hätte verhindert werden können. Hätte sie?

Vorstrafen aus Jahren 2001/02

Ein Blick in den Akt, der die Lebensumstände der 26-jährigen Mutter und ihrer beiden Söhne (drei und sechs Jahre alt) akribisch auflistet, lässt das allerdings nur oberflächlich betrachtet vermuten. In den Details zeigt sich, dass die Behörde einiges zur Betreuung der Familie getan hat – und sie trotzdem nicht schützen konnte. Und es drängt sich die grundsätzliche Frage auf, wie tief die Verwaltung ins Privatleben der Bürger eindringen darf, muss und soll.

Sozusagen amtlich ist, dass die Jugendwohlfahrt in der Öffentlichkeitsarbeit einen schweren Fehler begangen hat. Ende August 2010 legte der zuständige Sachbearbeiter tatsächlich einen Auszug aus dem Strafregister des neuen Lebensgefährten der Mutter dem Akt bei. Das ist der Öffentlichkeit bisher verschwiegen worden, und ist erst Mittwochabend im Zuge einer Sitzung des Kontrollausschusses des Landtages ans Licht gekommen. Offiziell wollte niemand eine Begründung abgeben. Für FPÖ, SPÖ und Grüne ist das ein schweres Versäumnis. Das wäre es auch gewesen, wenn die Behörde die Vorstrafen nicht behandelt hätte. Das Gegenteil war der Fall.

Die Geschichte im Detail: Im Sommer lernten sich Milosav M. und die Mutter, die wegen ihrer frühen Schwangerschaft sowie ausbleibender Unterhaltszahlungen seitens des leiblichen Vaters schon länger mit dem Jugendamt in Kontakt gewesen war, kennen. Im Juli wurde der wegen einer chronischen Erkrankung frühpensionierte Serbe erstmals auffällig, weil er seine Aufsichtspflicht verletzte, der ältere der beiden Buben auf ein Dach kletterte. Das Jugendamt begann mit Recherchen, erfuhr von zwei Körperverletzungen, die der damals noch jugendliche M. 2001 bzw. 2002 begangen hatte.

Der zuständige Beamte, der seit 35Jahren im Dienst steht, begann – wie es in einem solchen Fall üblich ist – mit einer Gefährdungsanalyse. Dabei wird u.a. beurteilt, wie lange vorangegangene Straftaten zurückliegen. Im konkreten Fall war der Zeitraum groß genug, dass man „auch bei jedem anderen“ (so heißt es im Jugendamt) keine unmittelbare Gefährdung ableiten hätte können. Zudem wohnte M. zu diesem Zeitpunkt laut Melderegister bei seinen Eltern, woraus der Sozialarbeiter den Schluss zog, dass M. keinen dauerhaften Kontakt zu den Kindern hätte.

Informantin machte Rückzieher

Trotzdem informierte die Behörde die Polizei und bat sie, einem vagen Hinweis aus dem Familienumfeld der Mutter nachzugehen, in dem davon die Rede war, dass M. in ein Drogendelikt und eine gefährliche Drohung verwickelt gewesen sei. Die Exekutive befragte die Informantin, diese schwächte ihre Vorwürfe jedoch ab und erklärte, selbst nur von anderen Gehörtes weitergegeben zu haben.

„Auf Basis dieses Wissens wäre eine Intervention des Jugendamts nicht zu verantworten gewesen“, sagt Elmar Zech, Bezirkshauptmann und damit zuständiger Behördenleiter. Natürlich, so Zech weiter, könne man nun auf dem Standpunkt stehen, dass auch ein kurzer Hausbesuch zur Kontrolle möglich gewesen wäre. Nachsatz: „Dann muss die Gesellschaft jedoch auch über erweiterte Personalausstattung und Zugriffsrechte des Jugendamtes reden.“

Polizeidaten nicht weitergegeben

Während die Oppositionsparteien im Rahmen einer Untersuchungskommission einen fachlich (und politisch) Schuldigen suchen wollen, wiesen Landespolizeikommandando und Verwaltungsbehörde auf mögliche Schwächen im Gesetz hin. So darf sich das Jugendamt zwar über Vorstrafen möglicher Kindesgefährder informieren, allerdings erfährt der Sachbearbeiter nur von Verurteilungen aus der Vergangenheit. Aktuelle Anzeigen, die ein möglicherweise schärferes Bild über das derzeitige Verhalten einer Person zeichnen, scheinen dabei nicht auf. Gäbe es diese Hürde nicht, hätte das Jugendamt erfahren, dass M. nicht im Jahr 2002 zuletzt wegen Gewaltdelikten auffiel, sondern die Polizei nach Anzeigen auch aktuell gegen ihn ermittelte.

Auf einen Blick

Cain K. wurde laut Polizei am 8.Jänner vom Freund seiner Mutter, Milosav M., erschlagen. Dieser sitzt in U-Haft, gilt als selbstmordgefährdet und hat einen Pflichtverteidiger, der von Teilen der Bevölkerung bedroht worden ist. Die Mutter und ihr zweiter, sechs Jahre alter Sohn, werden psychologisch betreut.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.01.2011)

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