Gebäudeenergie

Deutsche Regierung einigt sich auf Verbot neuer Gas- und Ölheizungen

Neue Gasheizungen - wie hier einbgebaut - wird es ab 2024 nicht mehr geben.
Neue Gasheizungen - wie hier einbgebaut - wird es ab 2024 nicht mehr geben.APA/Woitas
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Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Es soll aber Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung geben.

Die deutsche Bundesregierung hat sich beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz mit dem Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen geeinigt. Demnach bleibt es im Kern dabei, dass ab dem 1. Jänner 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Es soll aber Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung geben.

Nach Angaben des deutschen Bundeswirtschaftsministeriums liegt dazu nun ein fertiger Gesetzentwurf vor, der zunächst in die Länder- und Verbändeanhörung und anschließend ins Kabinett gehen soll.

„Pragmatischer Umstieg“ Richtung Klimaneutralität

"Dass der Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz jetzt ein gemeinsamer aller Regierungsparteien ist, befriedet hoffentlich die Debatte und sorgt dafür, dass über das wichtige und schwierige Thema ruhig und besonnen argumentiert wird", sagte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne). "Mit dem Gesetz werden für einen weiteren Sektor die Weichen auf Klimaneutralität gestellt und wir ermöglichen einen pragmatischen Umstieg. Ich bin sehr zufrieden."

Der Gesetzentwurf verzichtet auf die ursprünglich vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen. Gehen alte Heizungen nach 2024 kaputt, gibt es Übergangsfristen. Die 65-Prozent-Regel für den Einbau neuer Heizungen gilt auch nicht für Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind. Erst wenn deren Haus vererbt oder verkauft wird, greift das neue Recht - mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.

„Technologieoffenheit“ auch bei der Heizung

Eine Härtefallausnahme soll die Wirtschaftlichkeit sein, wenn Gebäudewert und Investitionssummen in einem nicht angemessenen Verhältnis stehen. Außerdem gibt es keine Festlegung auf Wärmepumpen als Alternative zu Öl- und Gasheizungen, stattdessen gilt Technologieoffenheit.

Der Übergang werde "pragmatisch und sozial verträglich gestaltet", hieß es dazu aus dem deutschen Wirtschafts- und dem Bauministerium. "Um das Gesetz noch verbraucherfreundlicher zu gestalten, wurden die Übergangsfristen und die Optionen - vor allem für den Neubau - noch mal erweitert, zum Beispiel um Solarthermie."

(APA)

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