Verleumdungsklage

Sieg für Meghan: US-Gericht lehnt Klage von Halbschwester ab

Einzelkind oder nicht? Dazu darf man seine Meinung haben.
Einzelkind oder nicht? Dazu darf man seine Meinung haben.AFP
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Samantha Markle klagte ihre Halbschwester Meghan wegen Verleumdung - und bekam nicht Recht.

Herzogin Meghan (41) hat in den USA einen juristischen Erfolg erzielt. Ein Gericht im US-Staat Florida habe eine Verleumdungsklage ihrer Halbschwester abgelehnt, berichtete die BBC am Freitag. Samantha Markle (58) hatte 75 000 US-Dollar (umgerechnet 69 100 Euro) Schadenersatz von Meghan wegen "nachweisbar falscher und bösartiger" Aussagen gefordert.

Unter anderem hatte Meghan, die Ehefrau des britischen Prinzen Harry, in ihrem aufsehenerregenden Interview mit US-Moderatorin Oprah Winfrey gesagt, sie sei ein Einzelkind. Eine Aussage, die Samantha zufolge für „Scham, Hass und Erniedrigung“ ihr gegenüber gesorgt habe.

Nur „Meinung über Beziehung“ 

Der BBC zufolge betonte Richterin Charlene Edwards Honeywell aber nun in einer schriftlichen Begründung, Meghan habe "lediglich eine Meinung über ihre Kindheit und ihre Beziehung zu ihren Halbgeschwistern" geäußert, und eine Meinung könne schließlich nicht falsch sein.

"Daher stellt das Gericht fest, dass die Aussage der Beklagten nicht objektiv überprüfbar oder empirisch beweisbar ist (...) Die Klägerin kann die Meinung der Beklagten über ihre eigene Kindheit nicht plausibel widerlegen", hieß es weiter.

(APA/red)

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