Obsorge

VfGH lässt Urgroßeltern nochmals Mama und Papa sein

Können Eltern sich nicht um ihre Kinder kümmern, sollen primär Groß- oder Pflegeeltern die Obsorge übernehmen: Diese Regel ist zu starr.

Wien. „Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind“, heißt es in Art 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern. Und: „Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.“

Diese klare Vorgabe führt jetzt zu einer Änderung der Regeln über die Obsorge über Kinder, deren Eltern sie nicht erbringen können. Auf Initiative des Obersten Gerichtshofs (OGH) sorgt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) dafür, dass Urgroßeltern leichter wieder zu Mama und Papa werden können. Und andere Angehörige der (sozialen) Familie ebenfalls.

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