Verfassungsgerichtshof

Zwischen „Tomahawk“ und „Zebra“: Recht auf Namensänderung gestärkt

Ein belarus-stämmiger Musiker darf seinen Künstlernamen auch offiziell annehmen, obwohl dieser in Österreich nicht gebräuchlich ist. Der VwGH war zu streng.

Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) stärkt das Recht auf Namensänderung. Das Höchstgericht billigt einem aus Belarus stammenden, in Österreich eingebürgerten Musiker das Recht zu, seinen slawischen Namen auch offiziell durch seinen schon lang geführten Künstlernamen zu ersetzen.

Damit korrigiert der VfGH den Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der zuvor dieselbe Namensänderung verboten hatte. Das Erkenntnis bestätigt den Trend, die Identität des Einzelnen so, wie sie im verwendeten Namen zum Ausdruck kommt, als Aspekt des Privat- und Familienlebens zu schützen.

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