Verfassungsgerichtshof

Zwischen „Tomahawk“ und „Zebra“: Recht auf Namensänderung gestärkt

Ein belarus-stämmiger Musiker darf seinen Künstlernamen auch offiziell annehmen, obwohl dieser in Österreich nicht gebräuchlich ist. Der VwGH war zu streng.

Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) stärkt das Recht auf Namensänderung. Das Höchstgericht billigt einem aus Belarus stammenden, in Österreich eingebürgerten Musiker das Recht zu, seinen slawischen Namen auch offiziell durch seinen schon lang geführten Künstlernamen zu ersetzen.


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