Der Pharmariese Johnson & Johnson hat über 40.000 Klagen wegen Eierstockkrebs und Asbestverdacht am Hals – und will die Verfahren mit Geld beilegen.
Eine Tochterfirma des US-Pharma- und Konsumgüterherstellers Johnson & Johnson (J&J) hat im Skandal um mutmaßlich asbestverseuchtes Babypuder erneut Gläubigerschutz beantragt. Mit Hilfe der Maßnahme will das Unternehmen LTL Management einen 8,9 Milliarden Dollar (8,2 Milliarden Euro) schweren Vergleich mit Klägern abschließen, wie es am Dienstag nach Börsenschluss mitteilte. Die Kläger werfen dem Konzern vor, dass Asbest in seinen Körperpflegeartikeln, die das Magnesiumsilikat Talkum enthalten, bei ihnen Krebs verursacht haben soll.
Der Konzern, der in den USA mit über 40.000 Klagen konfrontiert ist, will die Summe zur Beilegung aller Ansprüche über 25 Jahre zahlen. Die Zahlung ist Teil eines komplexen Plans, mit dem der Konzern die juristische Dauergroßbaustelle schließen will.
Dazu zählt auch die erneute Insolvenzerklärung der zur Auslagerung von Rechtsrisiken gegründeten Gesellschaft LTL, nachdem ein US-Gericht einen Antrag auf Gläubigerschutz im Jänner zunächst abgewiesen hatte. Das Berufungsgericht hatte den ersten Antrag auf Gläubigerschutz damals mit der Begründung abgelehnt, dass das Unternehmen nicht in finanzieller Not sei.
Der Pharmakonzern hatte LTL Management gegründet, um die Verbindlichkeiten aus den Krebsklagen darauf zu übertragen.
Kein Schuldeingeständnis
Der jetzige Einigungsvorschlag, der übrigens von Klägern und Gericht erst noch angenommen werden muss, sei kein Schuldeingeständnis, beteuerte der Konzern. Außerdem halte Johnson & Johnson an seinen Aussagen fest, dass die Produkte sicher seien.
J&J hatte Verbrauchern und Investoren immer wieder versichert, dass das Babypuder sicher und asbestfrei sei. 2018 wurde der Konzern allerdings zu einer Strafe von über 4,7 Mrd. Dollar verurteilt, nachdem 22 Frauen J&J wegen Eierstockkrebs, angeblich ausgelöst durch das Puder, verklagt hatten. Die Strafzahlung wurde später allerdings auf 2,12 Mrd. Dollar gesenkt.
(ag.red.)