Klage vor EGMR

Religionsfreiheit: Menschenrechte durch Corona-Maßnahmen verletzt?

Dass Gottesdienste während der Covid-Pandemie verboten waren, beklagt der langjährige EU-Sonderbeauftragte als "unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Religionsfreiheit".
Dass Gottesdienste während der Covid-Pandemie verboten waren, beklagt der langjährige EU-Sonderbeauftragte als "unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Religionsfreiheit".Die Presse (Clemens Fabry)
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Der ehemalige EU-Sonderbeauftragte für Religionsfreiheit, Jan Figel, klagt am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Religiöse Versammlungen waren von Corona-Restriktionen betroffen - „illiberal und unverhältnismäßig“, meint dazu der Slowake.

Gefühlt liegt die Zeit schon etwas zurück. Doch noch vor zwei Jahren waren in weiten Teilen Europas Ostergottesdienste aufgrund von Corona-Maßnahmen verboten.

Dass will der ehemalige Sonderbeauftragte für Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU, Fan Figel, so nicht stehen lassen. Er hat eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. In seinem Land, der Slowakei, wurden die Corona-Einschränkungen im Februar 2021 verlängert. Kulturelle, soziale und sportliche Veranstaltungen sowie religiöse Gottesdienste waren daraufhin verboten. Ausnahmen gab es nur für Taufen und Hochzeiten mit bis zu sechs Personen.

Von einem „unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Religionsfreiheit“, spricht Figel heute. „Jeder hat das Recht, seinen Glauben auszuüben. Menschen dies zu verbieten, ist zutiefst illiberal und undemokratisch."

Jan Figel hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage eingereicht. (Archivbild)
Jan Figel hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage eingereicht. (Archivbild)APA/EPA

Dass Gottesdienstverbote eine Verletzung der Religionsfreiheit darstellen, hätten Gerichtsentscheidungen in ganz Europa, etwa in Deutschland oder Frankreich, gezeigt, so der ehemalige EU-Kommissar. Die Europäische Union könne Religionsfreiheit nicht „glaubwürdig fördern", wenn die Mitgliedstaaten Grundfreiheiten im eigenen Land nicht schützen.

Der Gerichtshof hat den Fall zugelassen und die Klage der slowakischen Regierung zugestellt. Europas oberstes Menschenrechtsgericht untersucht in dem Fall nun also die Auswirkungen der Covid-Beschränkungen auf die Religionsfreiheit. 

(Red.)

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