Suspendierung

Justiz-Sektionschef Pilnacek erneut vor Disziplinarbehörde

OeVP-KORRUPTIONS-U-AUSSCHUSS: PILNACEK
OeVP-KORRUPTIONS-U-AUSSCHUSS: PILNACEKAPA/HELMUT FOHRINGER
  • Drucken

Am 12. April soll über die Suspendierung des Sektionschefs im Justizministeriums entschieden werden.

Der suspendierte Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, steht am Mittwoch (12. April) erneut vor der Bundesdisziplinarbehörde. In einer Verhandlung geht es dabei um die vom Justizministerium ausgesprochene vorläufige Freistellung von seinen Aufgaben. Die Behörde überprüft, ob die Gründe für die zuletzt vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigte Disziplinarmaßnahme noch aufrecht sind.

Pilnacek war aufgrund diverser Vorwürfe im Februar 2021 suspendiert worden. Unter anderem soll er eine Hausdurchsuchung verraten sowie einer Journalistin Amtsgeheimnisse "gesteckt" haben.

Weitere (vom Ministerium später vorgebrachte) Vorwürfe: Pilnacek habe dem damaligen Kabinettschef im Finanzministerium per Chatnachricht ("Das ist ein Putsch"; "Die spielen unfair; nur eine Beschwerde hilft ...") geraten, Rechtsmittel gegen eine von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vollzogene Hausdurchsuchung im Finanzministerium sowie Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständigen Sachbearbeiter zu erheben. Weiters habe er sich erkundigt, wer den damaligen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) auf seine Beschuldigtenvernehmung vorbereitet ("Wer vorbereitet Gernot auf seine Vernehmung?"). Darüber hinaus habe es Pilnacek unterlassen, die Zusendung von ungeschwärzten Aktenbestandteilen aus verschiedenen Verfahren, für deren Bearbeitung er nicht zuständig gewesen sei, zu unterbinden.

2021 hatte die Bundesdisziplinarbehörde im Sinne Pilnaceks und gegen eine Suspendierung entschieden. Dagegen erhob das Justizministerium Rechtsmittel und hatte Erfolg: Bundesverwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigten dann die Freistellung Pilnaceks.

Freisprüche in Strafrechtsverfahren

In der Zwischenzeit haben sich auch Strafgerichte mit den Vorwürfen beschäftigt. So wurde Pilnacek etwa in der Causa des Geheimnisverrats an die Journalistin rechtskräftig freigesprochen. Andere Verfahren laufen dagegen noch.

Maßstab für eine Suspendierung ist allerdings nicht allein das Strafrecht - sprich: Selbst ein Freispruch in einem Strafverfahren schützt unter Umständen nicht vor einer Suspendierung. Laut Beamtendienstrecht ist eine solche unter anderem dann angezeigt, wenn durch die "Belassung im Dienst wegen der Art der ihr oder ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet würden."

Mit der Entscheidung der Disziplinarbehörde wird die Causa übrigens voraussichtlich nicht beendet sein: An seinen Arbeitsplatz zurückkehren könnte Pilnacek erst, wenn über die Angelegenheit rechtskräftig entschieden wurde - gegen die erste Entscheidung dauerte der Instanzenzug bis zum VwGH rund ein Jahr.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

OeVP-KORRUPTIONS-U-AUSSCHUSS: PILNACEK
Strafjustiz

Pilnacek: "Kontrollverlust" über Staatsanwälte

Der suspendierte Sektionschef Christian Pilnacek ortet rechtsstaatliche Mängel bei der Strafverfolgung und bringt Reformvorschläge.
Johann Fuchs durfte aufatmen: Im zweiten Rechtsgang bekam er einen Freispruch.
Meta-Nachrichten

Angeklagter Ankläger: Der Freispruch, der zu erwarten war

Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, wurde von den Punkten „Geheimnisverrat“ und „Falschaussage“ freigesprochen.
BM ZADAlma Zadić und Ilse-Maria Vrabl-Sanda (WKStA) haben eine gute Gesprächsbasis. Die ÖVP sieht beide kritisch.IC BEI DER WKSTA: ZADIC / VRABL-SANDA
Schlagabtausch

WKStA und die Politik: Machtspiele und seltsame Zufälle

Aus der ÖVP hagelt es immer wieder Kritik an den Staatsanwälten. Umgekehrt aber scheinen auch Vertreter der Behörde Kritikern zeigen zu wollen, wer auf dem längeren Ast sitzt. Und dann gibt es merkwürdige Zufälle.
 Der suspendierte Sektionschef Christian Pilnacek
Urteil

Freispruch für Pilnacek in Amtsgeheimnis-Prozess bestätigt

Der suspendierte Sektionschef im Justizministerium war von der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Verletzung des Amtsgeheimnisses angeklagt worden.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.