Disziplinarstrafen

Hanger und die "Tagespresse": Wann sich bei Anwälten der Spaß aufhört

Vor Gericht darf man auch als Anwalt nicht alles sagen.
Vor Gericht darf man auch als Anwalt nicht alles sagen.Die Presse/Clemens Fabry
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Wegen einer satirischen Klage gegen einen ÖVP-Politiker droht dem Juristen eine Buße. Sanktionen gab es schon für Beleidigungen, Fluchen in der Kirche, Spucke verteilen und für zu wenig, aber auch zu viel Fleiß.

Weil er eine aussichtslose Klage gegen den ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger eingebracht und das Sachlichkeitsgebot verletzt haben soll, muss sich der Anwalt der Satireseite „Tagespresse“ einem Disziplinarverfahren stellen. Das hatte bereits der Disziplinarrat der Anwälte befunden. Laut dem Obersten Gerichtshof (OGH) besteht noch zusätzlich ein Grund für ein Disziplinarverfahren, weil der Anwalt seine Mandantschaft nicht genügend über die Kostenfolgen aufgeklärt haben könnte.

Ob es zur Strafe kommt, wird nun erst geklärt. In der Klage war gefordert worden, dass Hanger einen Aufstecker tragen muss, auf dem „Satiriker“ steht. Die „Tagespresse“ hat die Klage wieder zurückgezogen. Wenn es um das Verhalten von Anwälte geht, versteht deren Kammer aber wenig Spaß. Doch wann drohen Sanktionen?

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