Nowak: Urteil gilt für alle EU-Staaten

Former United Nations Special Rapporteur on Torture Manfred Nowak briefs the media in Vienna
Former United Nations Special Rapporteur on Torture Manfred Nowak briefs the media in Vienna(c) REUTERS (Herwig Prammer)
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Österreich würde auch Gefahr laufen, verurteilt zu werden, wenn es weiterhin nach Griechenland abschiebt, lässt Menschenrechtsexperte Manfred Nowak durchklingen.

Der Menschenrechtsexperte Manfred Nowak sieht im Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der am Freitag die Abschiebung eines afghanischen Asylbewerbers aus Belgien nach Griechenland verurteilt hat, auch Auswirkungen für Österreich.

Formell gelte das Urteil für Belgien und Griechenland. De facto sage der Gerichtshof aber, dass die Lebens- und Haftbedingungen in Griechenland menschenunwürdig seien und es keine Asylverfahren gebe - das gelte für alle EU-Staaten. Das erklärte Nowak in der "ZiB 2" am Freitag.

Österreich würde auch Gefahr laufen, verurteilt zu werden, wenn es weiterhin nach Griechenland abschiebt, meinte Nowak sinngemäß. Er habe bei einer Mission im Vorjahr als damaliger österreichischer UN-Sonderberichterstatter für Folter in Griechenland genau diese Zustände vorgefunden und einen dringenden Appell gerichtet, nicht nach Griechenland abzuschieben, sondern selbst ins Verfahren einzusteigen. Das Asylsystem in Griechenland sei generell zusammengebrochen.

Angesprochen darauf, dass Griechenland aufgrund seiner geografischen Lage mit überdurchschnittlich viele Asylwerbern konfrontiert ist, meinte Nowak, das ganze System Dublin II sei "extrem unfair" und sollte "grundlegend überdacht" werden. Es sollten auf europäischer Ebene ein gemeinsames Asylverfahren und eine gemeinsame Asylbehörde geschaffen werden.

Auch der Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk erklärte, solange sich die Verhältnisse in Griechenland nicht nachhaltig ändern, sollte es keine Abschiebungen nach Griechenland geben.

(APA)

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