25 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf und bis zu drei Pflanzen selber anbauen - das soll in Deutschland künftig straffrei sein. Cannabis-Fachgeschäfte kommen vorerst nicht.
In Deutschland sollen der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Eigenanbau von maximal drei Pflanzen künftig straffrei sein. Außerdem will die Bundesregierung in Berlin den Anbau und die Abgabe der Droge in speziellen Vereinen ermöglichen. Deutschlands Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir stellten am Mittwoch in Berlin weniger weitreichende Pläne für das Legalisierungsvorhaben als ursprünglich geplant vor.
So wird es die geplanten Cannabis-Fachgeschäfte, in denen Rausch-Produkte frei verkauft werden können, zunächst nicht geben. Dies soll erst in einem zweiten Schritt und nur in einigen Modellregionen erprobt werden - mit wissenschaftlicher Begleitung. Darauf habe sich die Regierung nach Gesprächen mit der EU-Kommission geeinigt, hieß es.
Kampf gegen Schwarzmarkt
Lauterbach und Özdemir verteidigten grundsätzlich die Legalisierungspläne und bekräftigten die Argumentation der Regierung, wonach mit dem Vorhaben der Schwarzmarkt zurückgedrängt und der Kriminalität der Boden entzogen werden solle. "Niemand soll mehr bei Dealern kaufen müssen, ohne zu wissen, was man sich da einhandelt", sagte Özdemir. Lauterbach sprach von einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene "in klaren Grenzen (...) flankiert durch Präventionsmaßnahmen für Jugendliche". Die bisherige Cannabis-Politik sei gescheitert.
Die nun präsentierten neuen Eckpunkte für das Legalisierungsvorhaben sind ein weiterer Zwischenschritt. Noch im April soll als nächstes ein erster konkreter Gesetzentwurf zur Regelung von Besitz, Eigenanbau und Vereinen - den sogenannten Cannabis-Social-Clubs - vorgelegt werden. Dieser müsste nach Abstimmung in der Regierung und Kabinettsbeschluss später noch durch den Deutschen Bundestag und Bundesrat.
Wie Länder in aller Welt den Umgang mit Cannabis regeln
Weltweit zeichnete sich in den vergangenen Jahren eine Tendenz hin zur Entkriminalisierung von Cannabis ab. Ein Überblick:
EUROPA
Die Niederlande sind quasi ein Klassiker in Sachen Cannabis: Seit 1976 sind der Besitz, Konsum und Verkauf von bis zu fünf Gramm in "Coffee Shops" erlaubt. Anbau und Verkauf im großen Stil sind verboten, in diesem Bereich sind vor allem kriminelle Banden tätig. Die Niederlande waren 2003 auch das erste EU-Land, das die medizinische Verwendung von Cannabis erlaubte. Mittlerweile ist der medizinische Gebrauch der Droge in rund 30 Ländern weltweit erlaubt.
In Spanien wird der Anbau für den Eigenbedarf in privaten Räumen toleriert. Der Handel und der Konsum in der Öffentlichkeit sind verboten.
Das Nachbarland Portugal entkriminalisierte im Jahr 2001 den Konsum und Besitz der Droge. Konsumenten können aber mit einem Bußgeld belegt werden, das sie durch eine Suchtbehandlung umgehen können.
Malta erlaubte Ende 2021 den Besitz von bis zu sieben Gramm Cannabis und den Anbau von bis zu vier Pflanzen für Bürger ab 18 Jahren. Ab sieben Gramm und bis zu 28 Gramm riskiert der Verbraucher eine Strafe in Höhe von 100 Euro. Der Konsum in der Öffentlichkeit und vor Minderjährigen bleibt verboten.
LATEINAMERIKA
Als erstes Land der Welt legalisierte Uruguay 2013 den Anbau, den Vertrieb und den Konsum von Cannabis. An die Drogen kommen Konsumenten auf drei Arten: über den Anbau zuhause für den Eigenbedarf, als Mitglied in einem Cannabis-Club oder durch den Kauf in einer Apotheke.
In Mexiko entkriminalisierte der Oberste Gerichtshof im Juni 2021 den Freizeitgebrauch von Cannabis. Im Mai 2022 lockerte das Land dann die Kriterien für den Besitz.
NORDAMERIKA
In den USA verbietet das Bundesrecht den Anbau, den Verkauf und die Verwendung von Cannabis. Der Freizeitgebrauch wurde jedoch in 19 US-Staaten legalisiert. Im vergangenen Herbst begnadigte US-Präsident Joe Biden all jene, die auf Bundesebene wegen einfachen Cannabis-Besitzes verurteilt worden waren.
Kanada legalisierte im Oktober 2018 als zweites Land der Welt Cannabis für den Freizeitgebrauch. Die Gesetzgebung beschränkt den persönlichen Besitz auf 30 Gramm und vier Pflanzen pro Haushalt. Es obliegt den Provinzen, den Verkauf in zugelassenen staatlichen oder privaten Geschäften zu organisieren.
AFRIKA
In Südafrika erklärte 2018 das höchste Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig, das den Konsum und den Anbau von Cannabis zuhause verbietet. Das Urteil entkriminalisiert jedoch weder den öffentlichen Gebrauch der Droge noch seine Vermarktung.