Meinungsfreiheit

Impfkritik von Ärzten erlaubt, Atteste nur mit Untersuchung

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Zwei aktuelle Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs zeigen Reichweite und Grenzen freier Meinungsäußerungen von Medizinern auf.

Wien. Der Mediziner aus Deutschland sorgte für Irritationen: Im Oktober 2020, als Österreich noch ganz im Bann der Covid-19-Epidemie stand, verkündete Andreas Sönnichsen, damals Leiter der Abteilung für Allgemein- und Familienmedizin am Zentrum für Public Health der Med-Uni Wien, öffentlich, die Gefährlichkeit von Corona werde „massiv überschätzt“. Die Med-Uni bemühte sich um Distanzierung und betonte, dass der Mann nur seine persönlichen Ansichten vertrete; die Ärztekammer verhängte wegen des Auftritts und wegen eines Zeitungsinterviews eine Geldstrafe von 5000 Euro.
Damit war aber noch nicht das letzte Wort gesprochen. Denn der Internist und Medizinprofessor wehrte sich und wurde prompt vom Verwaltungsgericht Wien freigesprochen. Zuletzt hat dies jetzt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gebilligt; die umstrittenen Äußerungen sind von der Freiheit der Meinungsäußerung gedeckt.

Deren Grenzen zeigt jedoch ein zweites, einen anderen Arzt betreffendes Erkenntnis des Höchstgerichts vom selben Tag auf.
Sönnichsen, der heute nicht mehr für die Med-Uni tätig ist, hatte davor gewarnt, Zahlen von Todesopfern aus anderen Ländern auf Österreich zu übertragen. Denn sie seien auf andere Lebensumstände, Gesundheitssysteme und Zählweisen bei Statistiken zurückzuführen. Folge seien „unverhältnismäßige Präventionsmaßnahmen, die mehr psychischen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Schaden verursachen als Nutzen“.

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