Die Bundesregierung ficht die Verurteilung durch den Gerichtshof für Menschenrechte an. Dabei geht es um das „von“ im Namen.
Wien. Österreich gibt sich nach seiner jüngsten Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte noch nicht geschlagen. Der EGMR hatte im Fall „Künsberg Sarre gegen Österreich“ entschieden, dass vier Personen zu Unrecht das „von“ vor dem Doppelnamen gestrichen worden war, nachdem sie jahrelang hochoffiziell und auch im Personenstandsregister „von Künsberg Sarre“ geheißen hatten.