Strafanzeige gegen Ursula von der Leyen

BRUSSELS - President of the European Council Ursula Von Der Leyen uses her mobile phone before the roundtable meeting on
BRUSSELS - President of the European Council Ursula Von Der Leyen uses her mobile phone before the roundtable meeting onIMAGO/ANP
  • Drucken

Ein belgischer Lobbyist geht wegen der Impfstoffbeschaffung gegen die EU-Kommissionschefin vor.

Die großteils via privater Kurznachrichten eingefädelte Beschaffung von Covid-Impfstoff im Wert von 1,8 Milliarden Euro wird für Ursula von der Leyen, die Präsidentin der Europäischen Kommission, zu einem wachsenden Problem. Während die Feststellung der Europäischen Bürgerbeauftragten im vorigen Jahr, wonach von der Leyens Verhandlungen mit dem Vorstandschef von Pfizer, Albert Bourla, zumindest dokumentiert hätten werden müssen, ohne rechtliche Folgen blieb, war schon die Klage der „New York Times“ gegen die Kommission beim Gerichtshof der EU auf Herausgabe des Kurznachrichtenverkehrs zwischen von der Leyen und Bourla ein Schuss vor den Bug. Zwar ist noch unklar, wann der EuGH eine Verhandlung über diese Causa ansetzt. Zumindest aber wird die Kommission in diesem Fall erklären müssen, wieso sie die einschlägigen Nachrichten nicht freigibt, beziehungsweise gelöscht hat.

Nun aber nehmen von der Leyens Probleme eine strafrechtliche Natur an. Ein belgischer Lobbyist hat nämlich bei einem Gericht in Lüttich eine Strafanzeige gegen sie eingebracht. Von der Leyen haben durch ihr Verhalten den Institutionen der EU Schaden zugefügt, lautet seine Beschwerde im Kern. Besagter Frédéric Baldan ist ein in Brüssel tätiger Lobbyist, der ein bemerkenswert diskretes Auftreten an den Tag legt. Man findet von ihm kaum Spuren in den sozialen Medien, allerdings macht er nachweislich Geschäfte mit chinesischen Kunden. So nahm er beispielsweise an Wirtschaftsdelegationen nach China teil.

Ob das Gericht die Klage zulässt, ist offen. Auch der Zeitplan dafür ist noch nicht festgelegt. Sollte es dazu kommen, würden Beweismittelanträge von der Leyen unter ziemliche Erklärungsnot bringen. Die Kommission kommentierte die Anzeige am Dienstag nicht. Von der Leyen vertritt den Standpunkt, dass ihre SMS und Whatsapp-Nachrichten an Bourla nicht der Pflicht zur Veraktung unterliegen, und sie sie darum löschen durfte.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.04.2023)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.