Landtagswahl

Wird gegen Mikl-Leitners Wahl heute Beschwerde eingelegt?

Johanna Mikl-Leitner
Johanna Mikl-LeitnerAPA/ROLAND SCHLAGER
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Niederösterreichs SPÖ will heute darüber informieren, ob sie gegen die Wahl der Landeshauptfrau eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einlegen werden. Die Neos könnten eine solche unterstützen.

In der Diskussion um die Gültigkeit der Wahl von Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) zur niederösterreichischen Landeshauptfrau und Udo Landbauer (FPÖ) zu ihrem Stellvertreter wird die SPÖ heute, Mittwoch, mittags in einer Pressekonferenz über das weitere Vorgehen informieren. Die Frist für eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) läuft bis Donnerstag. Die Neos haben angekündigt, ein mögliches Rechtsmittel zu unterstützen.

Hannes Weninger, der Klubobmann der SPÖ-Niederösterreich, hatte am Dienstag eine verfassungsrechtlich eindeutige Klarstellung gefordert. Am Nachmittag teilte er schließlich mit: "Wir lassen uns jetzt nicht auf einen juristischen Schlagabtausch ein", man wolle sich stattdessen auf die inhaltliche Arbeit konzentrieren. Am Mittwoch wurde kurzfristig zu einem Pressegespräch in St. Pölten eingeladen, in dem SPÖ-Landesgeschäftsführer Wolfgang Zwander die weitere Vorgangsweise "betreffend mangelnder Rechtssicherheit bei der Wahl von LH Mikl-Leitner" präsentieren wird.

Im Zentrum der Diskussion steht die Berücksichtigung von ungültigen Stimmen. Die FPÖ hatte angekündigt, in der konstituierenden Sitzung am 23. März weiß zu wählen. Mikl-Leitner wurde mit 24 von 41 gültigen Stimmen als Landeshauptfrau bestätigt. Ähnlich war die Situation bei Landbauer. Der Freiheitliche kam als neuer LH-Stellvertreter auf 25 von 44 gültigen Stimmen.

„Leere Stimmzettel ... nicht zu berücksichtigen“ 

Verfassungsjurist Karl Stöger sieht in Bezug auf die ungültigen Stimmen eine "unklare Rechtslage" und räumt einer möglichen VfGH-Beschwerde Chancen ein. Die Landtagsdirektion verwies auf die Geschäftsordnung des Landtages, wonach bei Wahlen im Landesparlament leere Stimmzettel ungültig sind.

Auch für die Juristen Peter Bußjäger und Walter Obwexer ist diese Verfassungsbestimmung entscheidend. Damit werde "klargestellt, dass leere Stimmzettel auch bei der Wahl des Landeshauptmannes und der Stellvertreter nicht zu berücksichtigen sind", hieß es laut Landtagsdirektion in einer Vorabstellungnahme von Bußjäger, der von Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP) mit einem Gutachten beauftragt wurde.

Wilfing sieht keine offene Rechtsfrage. Nach Ansicht von ÖVP-Klubobmann Jochen Danninger war die Wahl der Landesregierung "korrekt". Nach Einschätzung der Grünen wurden Landeshauptfrau und Stellvertretung "gesetzesmäßig gewählt".

(APA)

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