Deutschland

Anklage gegen Verdächtigen im Fall Maddie: Gericht sieht sich nicht zuständig

Der letzte deutsche Wohnort des Beschuldigten fällt nicht in die Zuständigkeit des Landgericht Braunschweig. Die Ermittlungen zum Verschwinden des Mädchens 2007 in Portugal gehen ungeachtet dessen weiter.

Für die Anklage wegen schwerer Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Deutschen sieht sich das Landgericht Braunschweig nicht zuständig. Die Strafkammer gehe davon aus, dass der letzte deutsche Wohnsitz des Angeschuldigten außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs liege, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Vor seiner Flucht ins Ausland hatte der Verdächtige demnach noch einen letzten Wohnsitz in Sachsen-Anhalt.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte den 46-Jährigen im vergangenen Oktober angeklagt und ihm dabei drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen. Die Taten soll er zwischen Ende Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal begangen haben, wo im Mai 2007 die damals dreijährige Britin Madeleine McCann aus einer Apartmentanlage verschwand. Der Mann steht zudem im Fall Maddie unter Mordverdacht.

Aktuelle Haftstrafe wäre 2025 verbüßt

Die Ermittlungen zum Verschwinden des Mädchens gehen ungeachtet der aktuellen Anklage weiter, hatten die Strafverfolger zuletzt immer betont. Aktuell sitzt der Mann eine siebenjährige Haftstrafe ab, die er für die Vergewaltigung einer US-Amerikanerin im Jahr 2005 im portugiesischen Praia da Luz bekam. Diese Haftzeit wäre nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft im September 2025 voll verbüßt. Mit der jetzigen Entscheidung hob das Landgericht Braunschweig zwar einen zusätzlichen Haftbefehl auf. Dies habe aber keinen Einfluss auf die weitere Verbüßung der derzeitigen Strafhaft, hieß es.

Der Angeklagte hatte dem Gericht zufolge selbst angegeben, dass er nach seiner Braunschweiger Zeit einen neuen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt hatte. Dafür sprach, dass er dort im Grundbuch als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen war, hieß es nun. Laut Gericht befanden sich neben diversen Fahrzeugen auch persönliche Dinge des Angeschuldigten auf diesem Grundstück.

Der Beschluss kann noch mit einer Beschwerde angefochten werden. "Die Staatsanwaltschaft sollte es als deutliches Signal verstehen, nicht an diesem Verfahren zu klammern", sagte der Verteidiger des Verdächtigen der dpa.

(APA/dpa)

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