Mann auf 70-km/h-Roller wurde mit Cannabisspuren erwischt und verweigerte Amtsarzt. Gericht stellte Strafverfahren ein – zu Unrecht.
Wien. Ist ein Elektroroller ein Spielzeug, ein Fahrzeug oder ein Kraftfahrzeug? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, obwohl die Antwort beachtliche rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat jetzt eine Klarstellung getroffen, mit der er das Thema Drogen am – hier charakteristischen kurzen, geraden – Steuer rechtlich in den Griff bekommt.