Im Prozess gegen Ex-Ministerin Karmasin wurden erste Zeugen befragt. Eine Meinungsforscherin betonte dabei: „Es war klar, dass es ein Scheinangebot ist.“ Kronzeugin Beinschab muss auf ihren Auftritt indes noch warten. Die „Presse“ berichtete live.
Verhandlungstag zwei im Prozess gegen die frühere Familienministerin Sophie Karmasin und einen mitangeklagten Abteilungsleiter aus dem Sportministerium brachte zuerst einen regelrechten Zeugenauflauf im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts für Strafsachen – und wurde dann vorzeitig beendet. Denn: Da sich die Einvernahmen am Vormittag länger gezogen haben, als von Richter Patrick Aulebauer erwartet, verschob er kurzerhand die Befragung der letzten für heute geplanten Zeugin: der Meinungsforscherin Sabine Beinschab, die in der Causa mittlerweile den Status einer Kronzeugin erhalten hat. Sie wird nun erst am 16. Mai einvernommen werden.
Bereits am Donnerstag gehört wurde indes der Sektionschef T. aus dem Sportministerium. Er widersprach mit seinen Schilderungen den Aussagen der Angeklagten Karmasin vom Prozessauftakt. Während die 56-Jährige zu Protokoll gab, von ihm vernommen zu haben, dass sie mit der Durchführung einer Studie beauftragt worden sei, bestritt er das: „Ich habe ihr nichts versprochen", betonte der Beamte. Zwar habe er sehr wohl mit Karmasin Kontakt gehabt, mit ihr zuweilen gechattet und auch telefoniert („Es hat sich im Laufe der Zeit ein durchaus freundliches Arbeitsverhältnis entwickelt, ein korrektes.“), in der Sache selbst sei er aber nicht in der Tiefe eingebunden gewesen. Es hätte ohnehin klare Regelungen gegeben: Wenn Projekte mit einem Wert über 5000 Euro vergeben werden, brauche es Vergleichsangebote. Da sei das Sportministerium strenger als andere.
Zeugin: „Es war klar, dass das ein Scheinangebot ist“
Eben jene Vergleichsangebote seien aber, so die Sicht der Oberstaatsanwälte Gregor Adamovic und Roland Koch, in Wahrheit Scheinangebote gewesen. Eine Sichtweise, die die erste Zeugin des Tages, einer Meinungsforscherin, bestätigte. „Es war klar, dass Karmasin den Auftrag bekommen sollte", sagte G. Und: „Es war klar, dass das ein Scheinangebot ist.“ So sei das bei der ersten Studie gewesen und auch bei einer zweiten. Bei der dritten sei sie, G., dann aber ausgestiegen, da sie ein schlechtes Gewissen bekommen habe und mit der Sache nichts mehr zu tun haben wollte. Die Absprache sei dabei über Beinschab gelaufen, so die Zeugin: „Sie hat mich gefragt, ob ich so ein Angebot machen würde.“ Sie habe zugesagt, aus falscher Verbundenheit, wie sie einräumte.
Nach G. nahm eine einstige Sachverständige aus dem Sportministerium im Zeugenstand Platz. Sie gab an, nur bei Studie zwei und drei involviert gewesen zu sein und zwar in der Art, dass sie Vergleichsangebote einholen sollte: „Ich habe den Auftrag so verstanden, dass ich das genauso machen soll wie meine Vorgänger“, sagte sie, darum habe sie auch wieder bei den drei selben Meinungsforscherinnen Angebote eingeholt. „Ich bin davon ausgegangen, dass das Hand und Fuß hat.“
Tiefer in das Prozedere involviert war der auf Vergaberecht spezialisierte Jurist A., ein „guter Freund“ des mitangeklagten Abteilungsleiters G., wie er selbst sagte („Wir machen regelmäßig zusammen Sport.“). Er betonte, dass man mit den Studien von Karmasin sehr zufrieden gewesen sei, obwohl sich der Beginn nicht ganz einfach gestaltet habe. Denn: Karmasin habe im März 2019 ein Konzept vorgestellt: „Die Studie selbst war für uns nicht brauchbar“, aber die Fragestellung sei interessant gewesen. Karmasin habe das Design in der Folge angepasst, ohne dass sie dafür eine „direkte Zusage“ erhalten hätte. Da der Preis über 5000 Euro lag, seien „von oben“ zwei weitere Vergleichsangebote verlangt worden, um den Leistungs- und Kostenumfang beurteilen zu können. Als alle drei auf dem Tisch lagen, habe er Karmasins Arbeit als „Bestbieterin“ ausgemacht, auch wenn sie nicht „Billigstbieterin“ gewesen sei. Das habe sie aber auch nicht sein müssen, so der Zeuge.
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