Schimmelbildung in einer Reihenhauswohnung löste einen Rechtsstreit aus, der durch alle Instanzen ging: Muss man als Mieter in einem Neubau wirklich alle drei, vier Stunden stoßlüften?
Wien. Wie darf man eine Mietwohnung benützen? Erstaunlich oft wird das strittig. So auch im Fall einer neu errichteten Reihenhauswohnung, in der es schon kurz nach der Übergabe immer wieder zu Schimmelbildung kam.
Die Vermieterin gab der Mieterin die Schuld daran: Diese war mit ihrer Familie nicht gleich nach der Übergabe im Juni, sondern erst im September 2016 eingezogen. Und auch dann habe sie nicht das „für Neubauten vorgeschriebene Lüftungsverhalten“ an den Tag gelegt. Alle drei bis vier Stunden hätte sie alle Fenster für fünf bis zehn Minuten öffnen müssen – dieses regelmäßige Stoßlüften habe sie jedoch unterlassen.