Das Bildungsministerium bietet zu wenig Unterstützung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Das sagt ein aktuelles Gerichtsurteil. Es ist das erste dieser Art in Österreich.
Die Republik Österreich, konkret das Bildungsministerium, diskriminiere Schüler mit Behinderung. Das ist die Aussage eines Urteils des Handelsgerichts Wien. Es geht darum, dass Schülern mit geringeren Behinderungsgraden „Persönliche Assistenten“ in der Schule verwehrt werden, obwohl diese Kinder auch solche benötigen würden.
Es handelt sich um die erste und bisher einzige Verbandsklage nach dem Behindertengleichstellungsgesetz. Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat die Republik nach einem gescheiterten Schlichtungsversuch vor Gericht gebracht. Was aber bedeutet das nun erstinstanzlich ergangene Urteil konkret, und wie können Schüler mit Behinderungen davon profitieren?