Das Urteil gegen ein Paar, das den Begriff des öffentlichen Verkehrs zu wörtlich nahm, sorgte für Aufregung. Doch der Hauptgrund, warum sie ins Gefängnis sollen, ist ein anderer. Wann aber macht man sich wegen Sex im Zug strafbar?
Ein Urteil der früheren Justizministerin Claudia Bandion-Ortner sorgt in Boulevardzeitungen („Hammer-Urteil“) und sozialen Medien für Aufregung. Die Frage: Wie kann es sein, dass die ins Richteramt zurückgekehrte Ex-Politikerin ein wegen Sex im Zug angeklagtes Paar zu einer Haftstrafe verurteilt? Der Mann fasste 18 Monate unbedingt aus, die Frau ein Jahr, davon immerhin vier Monate unbedingt. Das am Landesgericht Klagenfurt verkündete Urteil ist nicht rechtskräftig.
Aber tatsächlich bedroht der Gesetzgeber Sex im Zug mit Haft. Es geht um das Ärgernis, das man damit bei anderen Fahrgästen erreicht. Doch wenn man sich den Fall genauer anschaut, spielte der „öffentliche Verkehr“ darin eine untergeordnete Rolle. Warum kam es dann aber zu dieser Strafe, und was droht Leuten, die sich in der Öffentlichkeit sexuell ausleben, wirklich?