Streitfall der Woche

Kein "Recht auf Licht" bei Gebäude mitten im Wald

Im Wald muss man mit Schatten rechnen.
Im Wald muss man mit Schatten rechnen.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Wer ein Gebäude mitten im Wald gekauft hat, muss die Beschattung durch hohe Bäume akzeptieren, entschied der OGH.

Seit Juli 2004 gibt es in Österreich ein „Recht auf Licht“. Grundeigentümer haben demnach Anspruch darauf, dass ihnen nicht durch allzu hohe Bäume auf dem Nachbargrundstück „Licht und Luft“ entzogen wird. Beeinträchtigt der Schattenwurf die Lichtverhältnisse über das ortsübliche Maß hinaus und wird dadurch die Benützung des Grundstückes unzumutbar, kann man vom Nachbarn verlangen, dass er seine Pflanzen auf ein erträgliches Maß zurückstutzt.

Aber wie ist das bei einem Grundstück mitten im Wald? Muss dann auch der Forstwirt das „Recht auf Licht“ neuer Nachbarn wahren? Das hatte der OGH zu beurteilen. Wie schon die Vorinstanzen sah er den Waldbesitzer im Recht (4 Ob 44/23h).

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