Wer ein Gebäude mitten im Wald gekauft hat, muss die Beschattung durch hohe Bäume akzeptieren, entschied der OGH.
Seit Juli 2004 gibt es in Österreich ein „Recht auf Licht“. Grundeigentümer haben demnach Anspruch darauf, dass ihnen nicht durch allzu hohe Bäume auf dem Nachbargrundstück „Licht und Luft“ entzogen wird. Beeinträchtigt der Schattenwurf die Lichtverhältnisse über das ortsübliche Maß hinaus und wird dadurch die Benützung des Grundstückes unzumutbar, kann man vom Nachbarn verlangen, dass er seine Pflanzen auf ein erträgliches Maß zurückstutzt.