Prozess

Was das Geständnis des Ex-Audi-Chefs für VW-Fahrer bedeuten könnte

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GERMANY-AUTOMOBILE-VOLKSWAGEN-AUDI-TRIALAPA/AFP/POOL/LUKAS BARTH
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Mit dem Geständnis von Rupert Stadler, dem Ex-Chef der VW-Tochter Audi, erreicht die Aufarbeitung des Abgasskandals acht Jahre nach der Aufdeckung einen Höhepunkt. Das könnte auch Auswirkungen auf heimische Klagen haben.

Rupert Stadler ist der prominenteste Ex-Manager des VW-Konzerns, gegen den wegen des im Jahr 2015 von der US-Umweltbehörde EPA aufgedeckten Abgasskandals vor Gericht verhandelt wird. Und er dürfte auch schon bald der prominenteste rechtskräftig Verurteilte in der Causa sein. Denn am Mittwoch gab der ehemalige Chef der VW-Premiumtochter Audi bekannt, ein Geständnis abgeben zu wollen. Er geht damit auf einen Deal ein, der ihm von der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht München angeboten wurde.

Demnach müsse Stadler ein „vollumfängliches Geständnis“ ablegen. Dafür wurde ihm vom zuständigen Richter, Stefan Weickert, zugesagt, die geplante Freiheitsstrafe von eineinhalb bis zwei Jahren auf Bewährung auszusprechen. Zudem soll Stadler die Geldsumme von 1,1 Mio. Euro entweder als Strafe an die Staatskasse oder an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Die konkreten Details sollen dann im Urteil festgelegt werden. Dieses werde jedoch erst erfolgen, wenn das Gericht die Aussagen Stadlers auch als ausreichendes Geständnis anerkennt.

Bereits zwei Geständnisse

Stattfinden soll das Ganze am 16. Mai. Hierbei sei jedoch noch unklar, ob Stadler selbst vor Gericht sprechen wird oder ob er seine Aussagen nur von seinen Anwälten verlesen lassen will. Letzteren Weg hatten bereits zwei Mitangeklagte von Stadler gewählt. Diese waren zusammen mit dem Ex-Audi-Chef seit September 2020 vor Gericht gestanden. Die beiden Mitangeklagten wegen der Manipulation der Motoren. Stadler, weil er auch nach dem Auffliegen des Skandals den Verkauf der Fahrzeuge nicht stoppen ließ.

Stadler gehört zwar zu den prominentesten Angeklagten im Rahmen der strafrechtlichen Aufarbeitung des Skandals und saß im Jahr 2018 auch für einige Monate in Untersuchungshaft, er gilt aber nicht unbedingt als die zentrale Figur dabei. Diese Rolle soll vielmehr dem ehemaligen VW-Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn zufallen. Dieser musste bereits wenige Tage nach dem Auffliegen der Manipulationen vor acht Jahren seinen Posten an der Spitze von Europas größtem Autohersteller räumen. Und auch gegen ihn wird bereits seit Jahren ermittelt. Ein Prozess steht im Fall von Winterkorn aber nach wie vor in den Sternen.

Zwar gab es bereits im Jahr 2021 eine Anklageerhebung gegen Winterkorn und vier ehemalige VW-Manager und Ingenieure. Der Prozess gegen den ehemaligen Konzernchef wurde jedoch aufgrund des gesundheitlichen Zustandes des 75-Jährigen vorerst abgetrennt. Und da sich die Justiz entschlossen hat, zuerst die Verfahren gegen die anderen vier Beschuldigten abzuschließen, dürfte es noch länger dauern, bis der Prozess wieder aufgenommen wird. Denn der laufende Prozess zieht sich aufgrund von langen Diskussionen um technische Details zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung sehr in die Länge. Ein Urteil liegt hier noch in weiter Ferne.

In den Verfahren gegen die Manager der VW-Tochter Audi dürfte es aufgrund der Geständnisse nun schneller gehen. Urteile werden bereits für kommenden Juni erwartet. Und dies könnte auch andere Verfahren rund um den Abgasskandal beeinflussen – einerseits die verbliebenen Strafprozesse, andererseits die Zivilklagen geschädigter Autobesitzer.

Gut für österreichische Kläger

Große Bedeutung hat ein Geständnis im Betrugsprozess etwa für die Aussichten geschädigter Autobesitzer auf Schadenersatz: Normalerweise beträgt die Verjährungsfrist bei Schadenersatzansprüchen drei Jahre. Ist der Schaden jedoch durch eine mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedrohte, vorsätzliche Handlung entstanden, verlängert sich nach österreichischem Recht die Verjährungsfrist auf 30 Jahre. Für Ansprüche gegen Audi wäre das bei einer Verurteilung des Ex-Audi-Chefs definitiv der Fall, sagt Rechtsanwalt Eric Breiteneder zur „Presse“. Auch Kläger in Österreich könnten sich laut Breiteneder auf das Urteil in dem deutschen Strafprozess stützen.

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