Steuerhinterziehung

Der Pfusch während der Kurzarbeit

Hans Ringhofer/picturedesk.com
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Manipulierte Registrierkassen und Scheinfirmen: Die Steuerfahndung hat im vergangenen Jahr 2022 rund 30 Millionen Euro an Nachzahlungen eingetrieben.

Observationen, Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen: Was wie ein Krimi klingt, ist der Alltag der heimischen Steuerfahnder. 157 Fälle wurde im abgelaufenen Jahr erfolgreich abgeschlossen, 30 Millionen Euro an Steuern nachgezahlt. Diese Bilanz präsentierte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Donnerstag gemeinsam mit dem Vorstand des Amts für Betrugsbekämpfung. Zusätzlich zu den Nachzahlungen könnte es zu Strafen von weiteren 60 Millionen Euro kommen – allerdings nur, wenn jeweils die Höchststrafe verhängt wird.

Der Großteil der Fälle betrifft die Baubranche, die Gastronomie und den Getränkegroßhandel. Dabei werden immer wieder durch die Schaffung eines Scheinfirmengeflechts Aufträge an mehrere Subebenen verteilt.

Aber auch der Betrug mit Coronahilfen und Kurzarbeit beschäftigte 2022 die Fahnder: Als Beispiel wurde eine oberösterreichische Putzfirma genannt, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pandemie in die Kurzarbeit geschickt und drei Millionen Euro an Covid-19-Förderung erhalten hat. Gleichzeitig wurde aber ein noch höherer Umsatz als im vorangegangenen Jahr erzielt.

Aufträge wurden dabei an Subunternehmen vergeben, die die Mitarbeiter wiederum schwarz beschäftigten, erklärte der Leiter der Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung, Christian Ackerler. Am 1. Jänner 2021 wurde das Amt für Betrugsbekämpfung, das im Finanzministerium angesiedelt ist, eröffnet, mittlerweile arbeiten 160 Fahnderinnen und Fahnder dort. Neu ist eine länderübergreifende Einheit, zwei Teams wurden darauf angesetzt, um mit anderen EU-Staaten zusammenzuarbeiten. Denn oft nutzen die Scheinfirmen unterschiedliche Adressen in ganz Europa.

Längere Verjährungsdauer

2022 gab es im Zusammenhang mit Steuernachzahlungen insgesamt 529 Kontoöffnungen, 264 Hausdurchsuchungen, zehn Telefonüberwachungen und vier Festnahmen. Man müsse an dieser Stelle „streng sein“, sagt Finanzminister Brunner, denn Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle des Staats. Und bei der Bezahlung dieser gelte es, fair zu bleiben und nicht jenen einen Nachteil zukommen zu lassen, die ihre Steuer ordnungsgemäß abführen.

Deshalb sollen die Maßnahmen für Steuerbetrug noch einmal verschärft werden: Die Verjährungsfrist für schwerwiegende Finanzvergehen soll von derzeit fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Und die EU-Richtlinie gegen Umsatzsteuerbetrug wird umgesetzt. Dabei geht es um die Mehrwertsteuerlücke, also die Differenz zwischen erwarteten und tatsächlichen Einnahmen durch die Umsatzsteuer. Laut EU-Kommission liegt diese in der gesamten EU bei 93 Milliarden Euro. Für Österreich wird im „VAT Gap Report 2022“ ein Wert von 2,66 Milliarden Euro angegeben.

Wie wichtig auch der Einsatz von IT im Kampf gegen die Steuerhinterziehung ist, zeigt ein Fall aus Wien: Bei einem Unternehmen, das Programme für Registrierkassen herstellt, wurde eine manipulierte Software festgestellt.

Daraufhin wurden sämtliche Kunden des Unternehmens unter die Lupe genommen, und die Fahnder wurden fündig: Ein Gastro-Unternehmen nutzte die Software und löschte nachträglich Umsätze. Ein Finanzstrafverfahren in Höhe von rund 300.000 Euro wurde bereits eingeleitet.


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