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An Vorbilder und Gründer erinnert

Prominente Wissenschaftler als Namenspatrone verleihen auch Unis mit kürzerer Geschichte einen Nimbus von Tradition, im Bild Sigmund Freud.
Prominente Wissenschaftler als Namenspatrone verleihen auch Unis mit kürzerer Geschichte einen Nimbus von Tradition, im Bild Sigmund Freud.Tobias Steinmaurer/picturedesk
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Viele (Privat-)Universitäten haben einen prominenten Namenspatron. Warum eigentlich?

Berühmte Persönlichkeiten üben auch lang nach ihrem Ableben noch eine Strahlkraft aus. Deshalb findet sich in so mancher Bezeichnung einer Uni oder Privatuni ein prominenter Name wie Sigmund Freud oder Bertha von Suttner. Die Gründe für die Namensgebung liegen für Maximilian Scherr, Partner bei der Strategie- und Unternehmensberatung Arthur D. Little, auf der Hand: „Neue Universitäten geben sich gern klingende Namen oder suchen sich einen prominenten Namenspatron, um die mangelnde eigene Historie auszugleichen und Tradition zu suggerieren.“ Durch das Branding solle eine vorteilhafte strategische Positionierung erreicht werden. „Das ist aber nicht trivial“, ergänzt er, „denn die meisten Namen stehen nur für eine Wissenschaftsrichtung oder einen Forschungszweig.“ Daher eigne sich das Konzept nur für Unis mit eingeschränktem Lehrangebot. Eine Abkehr von der Namensgebungspraxis ortet der Consulter bei etablierten Universitäten. Diese, meint er, hätten prominente Namen oft nicht nötig, „denn sie haben schon einen guten Ruf und gehen im Zweifel eher den umgekehrten Weg, indem sie einen Namenspatron entfernen, wenn dieser historisch belastet ist.“

Regionale Bedeutung

Rudolf Mallinger, Rektor der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften, war es ein Anliegen, dem Entdecker des AB0-Systems der Blutgruppen, der unter anderem Bluttransfusionen oder die Auswertung von Blutspuren in der Gerichtsmedizin ermöglicht hat, als zentrale Persönlichkeit in der Medizin ein Denkmal zu setzen. „Karl Landsteiner zählt zu den bedeutendsten Forschern der Medizingeschichte. Als gebürtiger Niederösterreicher gilt er als einer der großen wissenschaftlichen Köpfe des Landes.“

Besondere Vorteile, die die Landsteiner Universität durch ihren Namenspatron genießt, sieht der Rektor keine. „Dass seine Initialen zu unserem zentralen Branding geworden sind, ist der Grafikerin geschuldet. Sie hat vor zehn Jahren unsere aktuelle Wort-Bild-Marke kreiert, die von der wissenschaftlichen Arbeit Karl Landsteiners inspiriert ist.“ Der Buchstabe K im Logo symbolisiere das Zusammentreffen von Antigen und Antikörper, das zentrale Schlüssel-Schloss-Prinzip in der Immunreaktion.

Inhaltliche Bezüge

Die Namensgeberin der Charlotte Fresenius Hochschule und der Privatuniversität in Wien war selbst keine Forscherin, sondern Ehefrau von Carl Remigius Fresenius, der 1848 das „Chemische Laboratorium Fresenius mit Unterrichtslabor und Untersuchungslabor“ gegründet hat, auf das die heutige Hochschule zurückgeht.

Bernhard Sams, Gründungskanzler der Fresenius Privatuniversität, möchte mit dem Namen an die Frau des Gründervaters erinnern: „Wir führen in seinem Geist unsere Bildungsgruppe. Dem Leitsatz von Carl Remigius Fresenius ,Forsche gründlich, rede wahr, schreibe bündig, lehre klar‘ sehen wir uns bis heute verpflichtet.“ Der Name sei in diesem Fall unabhängig von den Lehrinhalten, jedoch finde sich darin so mancher Bezug zum privaten Leben des Ehepaares: „Im Leben von Carl Remigius und Charlotte Fresenius spielten sowohl die Themen Psychologie als auch Nachhaltigkeit eine Rolle, denn Charlotte Fresenius litt selbst unter einer psychischen Erkrankung“, erläutert Sams.

An der Landsteiner Universität hingegen sind die Studierenden in ihrem Studium häufig mit den Lehren des Namenspatrons konfrontiert. „Karl Landsteiner findet sich durchgängig implizit in der medizinischen Ausbildung der Universität wieder. Seine wissenschaftlichen Erkenntnisse spielen in einer Vielzahl von Lehrinhalten eine zentrale Rolle – auch wenn er nicht immer namentlich genannt wird“, erklärt Mallinger.

Die Rechtslage

Nicht jede Universität oder andere Institution darf sich mit einem beliebigen, prominenten Namen schmücken. „Der Name ist ein höchst persönliches Recht. Es beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod“, so Rechtsanwalt Philipp Reinisch. Doch auch wenn die Person bereits verstorben ist, gibt es Einschränkungen. „Es hat sich die Meinung durchgesetzt, dass es bei bekannten Persönlichkeiten einen postmortalen Persönlichkeitsschutz gibt. Denn der Name eines Prominenten besitzt einen gewissen wirtschaftlichen Wert.“

Dabei sei die Dauer des Schutzes umstritten, erklärt der Copyright-Experte, der zur Beurteilung die Bestimmungen im Urheberrecht heranzieht: „Das Namensrecht endet 70 Jahre nach dem Tod, danach könnte man den Namen frei verwenden.“ Aber ganz so einfach gehe es auch dann nicht. Nachfahren könnten ebenfalls gewisse Ansprüche anmelden. Zudem komme eventuell das Wettbewerbsrecht ins Spiel, wenn etwa ein Konkurrent Klage wegen unlauteren Wettbewerbs einreicht.

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