Ab 20. Mai müssen Werkstätten bei jeder „Pickerl“-Überprüfung (ausgenommen E-Autos) Treibstoffverbrauch und Kilometerleistung samt Zuordnung zum Besitzer der EU-Umweltagentur melden. Doch wo bleibt der Datenschutz?
Wien. Am 20. Mai erfolgt der letzte Schritt zur Befüllung einer neuen, riesigen EU-Datenbank zu Pkw-Verbrauchsdaten. Die EU verpflichtet Werkstätten ab dann zum Auslesen von Verbrauchs- und Kilometerdaten und Übermittlung in diese neue Datenbank bei jeder „Pickerl“-Überprüfung.
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Die in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannte Durchführungsverordnung 2021/392 der EU-Kommission vom 4.3.2021 regelt die Überwachung und Meldung von Daten zu den CO2-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Sie setzt eine Verordnung aus 2019 um, welche die Anforderungen an die CO2-Emissionen neuer Fahrzeuge regelt, um die Treibhausgase einzudämmen. Konkret soll die Kommission die vom Hersteller angegebenen CO2-Emissions-, Kraftstoff- oder Stromverbrauchswerte mit den tatsächlichen Werten im Betrieb vergleichen, um die Herstellerangaben zu überprüfen. Die nationalen Typengenehmigungsstellen sollen überdies in Stichproben prüfen, ob in den Fahrzeugen wieder „Schummelsoftware“ wie im VW-Abgasskandal installiert wurde.