Arbeitsrecht

Anwalt durfte Sekretärin ohne Corona-Impfung kündigen

Eine Frau bekämpfte ihren Rauswurf. Nach einem Sieg in erster Instanz verlor sie doch. Denn ihre Grundrechte seien nicht verletzt.

Wien. Als Ende Oktober 2021 die Covid-19-Zahlen nach oben schossen, reagierte nicht nur die Regierung. Auch eine Anwaltskanzlei ordnete an, dass ihre Belegschaft bis Ende Jänner 2022 vollständig immunisiert sein müsse. Ausgenommen seien nur Personen, bei denen medizinische Gründe gegen den Stich sprechen. Es war eine Zeit, in der ein neuer Lockdown bevorstand und Medien schon über eine mögliche Impfpflicht in ganz Österreich schrieben. Die Politik sollte diese auch schließlich beschließen, doch niemals scharf stellen.

Eine Sekretärin der Anwaltskanzlei aber wollte sich nicht impfen lassen. Dass die Kanzlei auf den Schutz der Kunden und Mitarbeiter sowie die betriebswirtschaftlichen Folgen einer Quarantäne verwies, überzeugte die Frau nicht. Sie wollte sich zumindest keinesfalls mit einem mRNA-Impfstoff immunisieren lassen, andere gab es damals gegen Covid nicht. Die Kanzlei legte der Frau einen kostenlosen Beratungstermin beim Arzt nahe, sie schlug diesen aus. Im November 2021 kündigte der Betrieb die Frau. Sie verlangte darauf vor Gericht, dass ihr Rauswurf für rechtsunwirksam erklärt wird. Denn sie sei wegen eines verpönten Motivs gekündigt und wegen ihrer Weltanschauung diskriminiert worden. Ihre Weltanschauung sei nämlich, Corona-Impfungen kritisch zu begegnen, sagte die Frau.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.