Rechtliche Tipps

Fünf Punkte, die für eine Nachfolge entscheidend sind

(c) Klaus Ranger
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Die Übergabe gehört verbindlich festgelegt. Dabei sollten auch Sicherheitsleinen eingezogen werden.

Neben vielen zwischenmenschlichen Themen innerhalb der Unternehmerfamilie und des familiären Verbundes sowie des umfassenden Steuerthemas gibt es für eine möglichst reibungsfreie Unternehmensübergabe auch viele rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Der Präsident der Österreichischen Notariatskammer, Michael Umfahrer, fasst das Wichtige in fünf Punkten zusammen:
Rechtzeitig beginnen. „Rechtzeitig, das klingt banal, ist aber der entscheidende Erfolgsfaktor“, sagt Umfahrer. Der Übergabeprozess solle ein dynamischer sein, der fünf bis zehn Jahre vor der letztendlichen Übergabe beginnen sollte. Der Gesellschaftsvertrag steht dabei als Erstes auf der Checkliste. Passt er noch oder gilt es, ihn anzupassen.

Klarheit und Ausdrücklichkeit. Dabei geht es um die Schritte, wie man den Übergabeprozess steuert. Ratsam ist nicht nur, den Prozess verbindlich festzulegen, sondern das auch zu verschriftlichen. „Das kann man in Form von Übergabeverträgen oder Rahmenverträgen machen“, sagt Umfahrer. Dabei gehe es um Einfluss und Mitspracherechte, aber auch um die Anteile. Notaren kommt dabei oft die wichtige Rolle des neutralen Vermittlers zwischen Jung und Alt zu: „Wir versammeln alle an einem Tisch und legen die Vor- und Nachteile für beide Seiten vor, machen eine ganzheitliche Beratung, damit das ein ausgeglichenes Vertragswerk wird“, betont der Notare-Präsident. „In der ersten Phase sollte der Übergeber mehr Mitspracherechte haben. In der zweiten Phase sollte sich das umdrehen.“

Sicherheitsleinen. In den verschriftlichten Übergabeprozess oder das Vertragswerk gilt es auch Sicherheitslinien einzubauen. „In der Praxis: Bevor es zur Anteilsgewährung kommt.“ Es gelte, Aufgabenbereiche und Zeiträume zu definieren, „um ein Bild zu bekommen“ – wie die Prokura oder die Geschäftsführung. Wenn man sich nicht behauptet und noch keine Anteile geflossen sind, ist eine Korrektur problemlos. Wenn schon Anteile geflossen sind, sich der Nachfolger aber nicht bewährt, sollte man das vorab mit „typischen Call-Optionen geregelt haben, damit die Anteile wieder zurückkönnen“, sagt Umfahrer.

Übergeber absichern. Mit einer Übergabe wechselt nicht nur der Betrieb, sondern auch Vermögen. Daher gilt es, die Interessen des Übergebers in wirtschaftlicher Hinsicht abzusichern, damit dieser in der Pension „ein Auslangen hat“. Wobei oft Übergaben scheitern, weil sich der Übergeber nicht an Vereinbarungen hält, erzählt Umfahrer. „Da geht es auf die menschliche Ebene. Dieses Element bleibt immer ein Risiko.“

Erbe mitdenken. Die Übergabe hat auch mit dem Vererben zu tun, wo Pflichtteilsansprüche berücksichtigt werden müssen, die bestmöglich und rechtzeitig den Weichenden mit Zuwendungen abgegolten werden sollten, damit sie einen bindenden Pflichtteilsverzicht unterschreiben.
Für ein Unternehmen gilt auch, einen „objektiven Verkehrswert zu finden, den alle akzeptieren“. Gibt es keinen Pflichtteilsverzicht, sollte sichergestellt werden, dass eine Wertveränderung nicht schlagend wird, sondern „als Bewertungszeitpunkt für Ansprüche der Zeitpunkt der Übergabe ist“.

Zur Person

Michael Umfahrer ist seit mehr als 20 Jahren Notar mit eigener Kanzlei in Wien. Seit Oktober 2019 ist er Präsident der Österreichischen Notariatskammer ÖNK mit 536 Notarinnen und Notaren.


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