Quergeschrieben

Wenn sich der Tierschutz auf die Jagd einschießt

NGOs bereiten ein Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz vor. Übers Totstellen, die Hidden Agenda – und was für und gegen die Forderungen spricht.

Seit wenigen Tagen sammelt eine Initiative Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren, das ein modernes Bundesjagdgesetz zum Ziel hat. Derzeit ist die Jagd auf Landesebene geregelt. In den Landesjagdgesetzen finden sich teilweise Jagdpraktiken, die nicht mehr zeitgemäß sind – beispielsweise die Jagd in weitläufigen Gattern –, oder Unschärfen, die „mit dem im Verfassungsrang stehenden Staatsziel Tierschutz nicht vereinbar“ sind. Dass es etwa in einigen Bundesländern keine Schonzeiten für einige Raubtiere gibt, ist unhaltbar. Denn werden Fuchsfähen, die gerade Nachwuchs säugen, erlegt, verhungert dieser qualvoll. Das ist auch den allermeisten Jägerinnen und Jägern klar. Deshalb verschonen sie Tiere, die offensichtlich Jungtiere führen. Oder dass es in einigen Bundesländern erlaubt ist, abseits des Siedlungsgebiets streunende Hunde oder Katzen zu erlegen. Als ich vor einigen Jahren meine Jagdausbildung absolvierte, wurde uns wiederholt nahegelegt, dass das tunlichst zu unterlassen sei. „Machen wir nicht!“, hieß es immer wieder. Die Gesetzgebung hinkt der vielerorts gelebten Praxis hinterher. Eine Reform wäre also an der Zeit.

Die konkreten Vorschläge der Initiative sind unter bundesjagdgesetz.at nachzulesen. Auch in meinem überdurchschnittlich jagdaffinen Freundes- und Bekanntenkreis kann dem Geforderten manch eine/r etwas abgewinnen. Ein befreundeter Jäger meinte: „Super, kann ich alles unterschreiben!“

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