Hatten Förderungsbezieher im Lockdown Anspruch auf Zinsentfall? Darüber ist am OGH ein Richtungsstreit entbrannt. Zugleich prüft Brüssel, ob bezogene Förderungen zu hoch waren. Betroffene Firmen könnten doppelt verlieren.
Wien. Die Pandemie ist offiziell vorbei, mit ihren Folgen schlagen sich Unternehmen weiterhin herum. Für einige steht jetzt sogar – aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben, weil möglicherweise Betragsgrenzen für Unternehmensverbünde überschritten wurden – die Rückforderung von Covid-Hilfen im Raum. Bei den meisten Förderungen beträgt diese Grenze 2,3 Mio. Euro, und zwar für den Verbund als Ganzes. Lediglich beim Verlustersatz sind es zwölf Mio. Euro. Eine Prüfung in Brüssel läuft, betroffene Unternehmen können höchstens noch darauf hoffen, dass im Einzelfall eine „Umwidmung“ etwa von Umsatz- zu Verlustersatz möglich ist.
Für viele ist das jedoch nur eine Seite des Dilemmas. Denn gleichzeitig wird immer noch über den Entfall von Pacht- bzw. Mietzins für Phasen mit Covid-bedingten Einschränkungen gestritten. In jüngster Zeit ergingen dazu mehrere höchstgerichtliche Entscheidungen.