Gastbeitrag

Der plötzliche Tod eines Piloten ist nicht außergewöhnlich

Wenn das Cockpit leer bleibt
Wenn das Cockpit leer bleibtFeature: APA/AFP/ED JONES (ED JONES)
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Ein Flug von Stuttgart nach Lissabon hatte wegen eines tragischen Zwischenfalls annulliert werden müssen. Das EU-Höchstgericht stellte klar, dass die Fluglinie die Passagiere entschädigen muss.

Unter Piloten ist zum Nachweis der Sicherheit der Luftfahrt ein Spruch beliebt: Das Gefährlichste am Fliegen ist die Fahrt mit dem Auto zum Flugplatz. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-156/22 bis C 158/22 vom 11. Mai 2023) hatte sich trotzdem mit den rechtlichen Auswirkungen des Todes eines Copiloten auf die Rechte der Passagiere zu beschäftigen.

Bei aller Tragik des zugrundeliegenden Falles gleich vorab: Passagiere kamen nicht zu körperlichem Schaden. Die portugiesische TAP sollte einen Flug von Stuttgart nach Lissabon durchführen. Knapp zwei Stunden vor dem Start wurde der vierzigjährige Kopilot tot in seinem Hotelzimmer aufgefunden, die geschockte übrige Besatzung meldete sich fluguntauglich, abgesehen davon, dass kein Ersatzcopilot zur Verfügung stand. Der Flug wurde annulliert. Da die TAP Portugal in Stuttgart keine Basis hat, musste eine Ersatzcrew aus Lissabon eingeflogen werden. Erst mit mehr als zehnstündigen Verspätung konnten die Passagiere abfliegen. Der verstorbene Coopilot hatte die vorgeschriebenen regelmäßigen fliegerärztlichen Untersuchungen ohne jede Schwierigkeit bestanden, sein Tod war für jeden in seinem Umfeld völlig unvorhersehbar und überraschend.

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