Rechtspanorama

Schranken auf den Kopf: Frau selbst schuld

Es habe genug Warnzeichen gegeben, meinen Gerichte.

Wien. Nicht immer kommt alles Gute von oben: In einem Salzburger Fall wurde eine Frau von einem sich senkenden Schrankenbaum getroffen. Sie hatte die Anlage davor nicht wahrgenommen und war bei dem Unglück verletzt worden.

Der Schrankenbaum ist gelb-schwarz schraffiert, also in nicht gerade unauffälligen Farben. Das nützt aber wenig, wenn man die Gefahr von oben nicht erwartet. Doch vor dieser wäre die Frau gut genug gewarnt gewesen, wie nun der Oberste Gerichtshof (OGH) urteilte (2 Ob 24/23b).

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