Psychisch Kranke

Wer ein Tier würgt, ist auch für den Menschen gefährlich

Ein Hundequäler sei selbst nach dem neuen Recht ein Fall für die Anstalt, sagt der OGH.

Wien. Wegen der Novelle dürfe er nicht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Das machte ein Mann nun vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) geltend.

Seit 1. März gelten neue Regeln. Die „Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher“, in die der Mann laut dem erstinstanzlichen Urteil kommen soll, heißt nun „forensisch-therapeutisches Zentrum“. Und das neue Gesetz hat das Ziel, dass psychisch Kranke nicht so leicht wie bisher in diese immer noch strafrechtliche Anstalt mit schwierigen Entlassungsaussichten kommen, sondern öfter im Gesundheitssystem behandelt werden. Doch daraus könne der Mann nichts gewinnen, wie der OGH klarmachte.

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