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Flüchtiger Hund macht Herrl strafbar

Ein American Staffordshire Terrier machte sich davon.
Ein American Staffordshire Terrier machte sich davon. Getty Images/500px
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Hundehalter müssen ihre Tiere entweder beaufsichtigen oder so verwahren, dass diese sich nicht selbstständig davonmachen können.

Wien. Es geschah eines Nachts lang nach Mitternacht im Waldviertel: Ein American Staffordshire Terrier, den sein Herrl zum Besuch eines Freundes mitgenommen hatte, machte sich gegen 2.45 Uhr von dessen Grundstück aus dem Staub. Drei Stunden später wurde er von der Polizei in zwei bis drei Kilometer Entfernung aufgefunden und daraufhin an Ort und Stelle dem anhand der Hundemarke identifizierten Besitzer übergeben.

Dieser hatte bei seinem Bekannten mehr Ausharrungsvermögen bewiesen als der Hund, dabei aber nicht gleich bemerkt, dass das Tier geflüchtet war. Das war sein, des Herrls, Fehler: Die Bezirkshauptmannschaft Horn bestrafte ihn wegen Verstoßes gegen das NÖ Hundehaltegesetz mit 250 €.

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