Schadenersatz

Richter verlangen moderne Türen: Geld für verletzte Kundin

Die Presse/Clemens Fabry
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Eine automatische Tür schloss fälschlich: Auch wenn sie beim Einbau der Norm entsprach, muss das Geschäft nun zahlen.

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) nimmt Inhaber von Geschäften in die Pflicht. Sie müssen sich über den aktuellen Stand der Technik informieren. Weder reicht es aus, dass eine automatische Tür zum Zeitpunkt ihres Einbaus auf dem Stand der aktuellen Technik war. Noch, dass bestehende Türen von einer danach in Kraft getretenen ÖNORM ausgenommen waren. Und genauso wenig kann sich ein Geschäftsinhaber damit rechtfertigen, dass spätere Überprüfungsberichte zur Tür keinen expliziten Hinweis darauf enthielten, inwiefern diese nicht mehr dem heutigen Stand entspricht.

Das Urteil erkämpft hatte eine Kundin, die beim Betreten eines Geschäfts zu Sturz gekommen war. Die automatische Tür schloss wegen einer Fehlfunktion, während die Frau gerade das Geschäft betrat. Sie hatte keine Möglichkeit auszuweichen und wurde von den Hauptschließkanten der Türflügel getroffen. Was aber müssen Geschäftsinhaber im Lichte des Urteils nun beachten, um ihre Kunden zu schützen und nicht für die Folgen von Türfehlern zu haften?

Die Frau hatte rund 9700 Euro Schadenersatz eingeklagt. Das Bezirksgericht Hollabrunn gab der Verletzten recht, das Landesgericht Korneuburg bestätigte dies. Es ließ aber den Weg zum OGH zu, damit dieser klarstellt, wie sehr sich Geschäfte über den technischen Fortschritt informieren müssen.


Die Türanlage war im Jahr 2000 errichtet worden; damals entsprach sie dem Stand der Technik. Ende 2012 aber trat eine neue ÖNORM in Kraft. Sie verlangte nun, dass ein solches Türsystem über einen Anwesenheitsmelder verfügen muss. Dieser hat den Vorteil, dass er ein Schließen der Tür verhindert, wenn sich in einem Bereich von 20 cm vor bzw. hinter der Tür ein zumindest 30 cm breiter und 70 cm hoher Gegenstand befindet. Oder noch wichtiger: wenn sich ein Mensch in diesem Bereich aufhält.

Die Anlage des Geschäfts hatte nur einen Lichtschranken. Er war früher der Stand der Technik. Ein Anwesenheitsmelder aber hat den Mehrwert, dass er einen größeren Bereich abdeckt. Mit einem solchen wäre das Unglück der Kundin vermutlich unterblieben.

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