Gastbeitrag

Chat GPT im Unterricht ist nicht verboten

(Symbolbild)
(Symbolbild)APA/ WiG / Daniela Nickmann
  • Drucken

Ob Hausübungen und Präsentationen auf natürlicher oder künstlicher Intelligenz beruhen, wird vermehrt durch mündliche Leistungsfeststellungen zu prüfen sein.

Gastkommentare und Beiträge von externen Autoren müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen.

>>> Mehr aus der Rubrik „Gastkommentare“

Linz. Technologische Neuerungen senden manchmal Schockwellen durch die Gesellschaft. Dem Versuch, sie sinnvoll in bestehende Systeme zu integrieren, begegnen oft Misstrauen und umfassende Ablehnung. Dabei steht das aktuelle Recht einer kritisch begleiteten Integration in den Unterricht nicht entgegen.

Chat GPT als derzeit wohl bekanntester Chatbot basiert auf einem Large Language Model (LLM) und erkennt anhand unzähliger Trainingsdaten Muster und Beziehungen in Texten. Ziel ist, bei der Ausgabe das nächste Zeichen bzw. das nächste Wort anhand einer Wahrscheinlichkeitsrechnung vorherzusagen. Das zugrunde liegende Modell GPT-3 arbeitete bereits mit mehr als 175 Milliarden Parametern. In der Zwischenzeit wurde schon die nächste Generation GPT-4 veröffentlicht, die noch präziser arbeitet und auch Bilddaten verarbeiten kann.


Ja, dürfen's denn das? Wie so oft sind (technische) Neuerungen als juristische Querschnittsmaterie zu betrachten. Es gibt derzeit kein „KI-Recht“; vielmehr ist die Anwendbarkeit des allgemeinen Zivilrechts, des Produkthaftungs-, Datenschutz- und des Urheberrechts zu prüfen, bevor KI-Systeme zum Einsatz kommen.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.