Verwaltungsgerichtshof

Teilerfolg für Wiener Richter im Kampf gegen seine Entlassung

Das Höchstgericht hat eine auf „nicht entsprechend“ lautende Dienstbeurteilung aus formalen Gründen aufgehoben.

Wien. Ein Richter des Landesverwaltungsgerichts Wien, der bereits knapp vor seiner Entlassung gestanden war, hat jetzt einen Teilerfolg vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erzielt. Das Höchstgericht hat jene Dienstbeurteilung des Personalausschusses am Verwaltungsgericht aufgehoben, die dem Mann beinahe zum finalen beruflichen Verhängnis geworden wäre.
Der Fall geht jetzt zurück an den mittlerweile neu gewählten Personalausschuss. Eine endgültige Entscheidung ist damit also noch nicht gefallen.

Wie berichtet hatte der heuer 52-jährige Richter nicht in nur einem Beurteilungszeitraum ein „nicht entsprechend“ verpasst bekommen, sondern zweimal unmittelbar nacheinander. Die Beurteilungen des fachlich anerkannten Juristen durch den Personalausschuss waren zum Teil in sich widersprüchlich: Zwar wurde dem Richter attestiert, den quantitativen Arbeitserfolg „klar erfüllt“ zu haben. Fleiß, Ausdauer, Gewissenhaftigkeit, Verlässlichkeit, Entschlusskraft und Zielstrebigkeit, wie sie das Gesetz erfordere, seien trotz ansehnlicher Erledigungszahlen aber „unzureichend“.

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