Gastbeitrag

Clips mit Musik: Abmahnwelle gegen Influencer

Musikstücke peppen gute Videos zusätzlich auf.
Musikstücke peppen gute Videos zusätzlich auf. Getty Images
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Unter dem Vorwurf, Musikstücke illegal zur Untermalung von Videosequenzen genutzt zu haben, sehen sich Betreiber von Accounts bei Plattformen wie Instagram mit hohen Geldforderungen konfrontiert. Der Ausweg ist schwierig.

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Wien. Seit einigen Wochen gibt es Abmahnungen gegen Influencerinnen und Influencer in Österreich wegen (angeblich illegaler) Musiknutzung auf Instagram, die mit hohen Geldforderungen verbunden sind. Dies sorgt hierzulande für viel Aufregung und Unsicherheit bei den Betroffenen.
Wie ist die Rechtslage? Bei Musik(stücken) handelt es sich um Werke der Tonkunst (§ 1 Urheberrechtsgesetz – UrhG).

Grundvoraussetzung ist, dass es sich um eine eigentümliche geistige Schöpfung handelt. Wie allgemein bekannt, dürfen urheberrechtlich geschützte Werke nicht ohne Zustimmung des Urhebers verwendet werden. Hinterlegen gewerbliche Instagram-Nutzer (wie Influencer) Instagram-Reels mit Musik, ohne die Rechte eingeräumt bekommen zu haben, verstoßen sie gegen das UrhG. Dieser Verstoß ist – gemeinsam mit den Nutzungsbedingungen von Instagram – Quelle der aktuellen Abmahnwelle, die in Deutschland ihren Ausgang gefunden hat.


Für den Gebrauch von Musik verweisen die Nutzungsbedingungen von Instagram auf die Musik-Richtlinien von Meta, wonach User für die geposteten Inhalte verantwortlich sind und es zudem untersagt ist, Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke zu nutzen – außer es wurden Nutzungsrechte eingeräumt. Gerade Influencer werden in den seltensten Fällen auf Plattformen wie Instagram privat agieren.

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