Wertsicherung

Eine Mietpreisbremse durch die Hintertür?

Die Richtwertmieten stiegen um 8,6 Prozent. Die Indexanpassung könnte aber gegen Verbraucherrecht verstoßen.
Die Richtwertmieten stiegen um 8,6 Prozent. Die Indexanpassung könnte aber gegen Verbraucherrecht verstoßen.Getty Images/Westend61
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Politisch ist die Mietpreisbremse vorerst gescheitert. Nun könnte ein aktueller Spruch des Höchstgerichts zu einer „Mietzinsbremse“ für Hunderttausende Wohnungsmietverträge in Österreich werden.

Wien. Viele Mieterinnen und Mieter müssen nun deutlich mehr für ihre Wohnungen zahlen: Bei den meisten Verträgen gab es bereits Indexanpassungen – so sind die Richtwertmieten um 8,6 Prozent gestiegen. Bei Kategoriemieten steht im Sommer eine Erhöhung um rund fünf Prozent bevor.

Aber sind diese Erhöhungen überhaupt rechtens? Daran gab es nie den geringsten Zweifel – bis jetzt. Eine nur auf den ersten Blick unspektakuläre Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) mischt nun die Karten neu. Vor dem Hintergrund aktueller EuGH-Judikatur könnte sie zu einer „Mietzinsbremse“ für einen Großteil aller Wohnungsmietverträge werden – denn sie legt zumindest nahe, dass die in Vertragsformblättern übliche Formulierung von Wertsicherungsklauseln gegen Verbraucherrecht verstößt.

Ein wenig erinnert das an die Rückabwicklungsmöglichkeit, die es bei Lebensversicherungen aus einem bestimmten Zeitraum aufgrund fehlerhafter Polizzen gab. Hier geht es aber um noch wesentlich mehr Fälle: Bei womöglich Hunderttausenden Wohnungsmietverträgen – auch bei Gemeindewohnungen – könnten die Inflationsanpassungen schlagartig ihre Rechtsgrundlage verlieren.

Brisante Feststellung


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