„Ibiza-Prozess“: Novomatic-Lobbyist zu bedingter Haftstrafe verurteilt

Julian Hessenthaler kam erneut als Zaungast zum Prozess (das Foto zeigt ihn bei einer Veranstaltung im Volkstheater).
Julian Hessenthaler kam erneut als Zaungast zum Prozess (das Foto zeigt ihn bei einer Veranstaltung im Volkstheater). APA/Tobias Steinmaurer
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Der Betreiber der Online-Plattform EU-Infothek, Gert Schmidt, bekam eine neunmonatige Haftstrafe auf Bewährung.

Neun Monate Haft wegen versuchter Anstiftung zur falschen Beweisaussage – so fiel am Montag das Urteil für Gert Schmidt aus, den Betreiber der Onlineplattform EU-Infothek und Lobbyisten des Glücksspiel-Konzerns Novomatic. Hinter Gitter muss der 78-Jährige aber nicht. Erstens wurde die Strafe bedingt, das heißt: auf Bewährung ausgesprochen. Und zweitens ist das Urteil noch gar nicht rechtskräftig.

Die Verhandlung im Straflandesgericht Wien hatte Mitte März begonnen und wurde nun erstinstanzlich beendet. Der Vorwurf: Schmidt soll versucht haben, den einstigen Novomatic-Geschäftspartner Peter Barthold (in den 1970-er-Jahren übrigens Torhüter des SK Rapid Wien) zu einer falschen, nämlich Novomatic-freundlichen Aussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss zu bringen.

Mitangeklagt und auch mitverurteilt wurde nun der Unternehmensberater und frühere Casinos Austria-Sicherheitschef V. (60). Er erhielt ein Jahr Haft auf Bewährung. Schmidt und V. hatten auf Freispruch plädiert.  

Wie Richter Stefan Romstorfer erklärte, seien bei beiden Männern frühere Verurteilungen zu berücksichtigen gewesen. Schmidt, anwaltlich vertreten von Timo Gerersdorfer, hatte im Vorjahr eine Strafe wegen übler Nachrede „kassiert“, sodass die nunmehr verhängte Sanktion als sogenannte Zusatzstrafe verhängt werden musste. V. wiederum war laut Richter 2015 wegen schweren Betrugs verurteilt worden - und habe demnach bereits eine einschlägige Vorstrafe. 

Finanzspritze von 6000 Euro monatlich?

Die beiden sollen Barthold im Vorfeld der Aussage vor den Parlamentariern (September 2020) Hilfe beim Abwickeln seines Privatkonkurses und einen monatliche Finanzspritze von 6000 Euro angeboten haben. Aus alldem wurde nichts. Barthold spielte nicht mit und legte die Vorgänge im U-Ausschuss offen. Er war nun im Prozess als Zeuge aufgetreten und hatte zu Protokoll gegeben: Ich hätte Sachen aussagen sollen, die der Novomatic geholfen hätten.“

In seiner Urteilsbegründung erklärte der Richter: Beide Angeklagten seien für die Novomatic tätig gewesen. „Das steht für mich zweifelsfrei fest.“ Daher hätten auch beide ein Motiv gehabt: „Sie wollten positive Presse für die Novomatic."

Hessenthaler als Beobachter

Der Hintergrund: Die Novomatic war von Heinz-Christian Strache im Ibiza-Video erwähnt worden, etwa mit den Worten: „Novomatic zahlt alle.“ Nach Bekanntwerden des Videos hatte Schmidt über die abenteuerliche Produktion desselben auf seiner Online-Plattform berichtet. Und auch breit über den Macher des Videos, den sogenannten Ibiza-Detektiv, Julian Hessenthaler, geschrieben.

Hessenthaler selbst ist nach seiner Drogen-Verurteilung wieder auf freiem Fuß. Schon beim Prozessauftakt war er viel beachteter Zaungast (damals noch mit einer elektronischen Fußfessel). Und auch die nunmehr erfolgte  Verurteilung der beiden Angeklagten ließ er sich nicht entgehen – wieder war er als interessierter Zuschauer in den Saal gekommen.

Beide Angeklagten haben volle Berufung angemeldet. Das letzte Wort dürfte also das Oberlandesgericht Wien haben.

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