Der Schutz der Artenvielfalt ist eine mühsame Sache. Vor allem in Österreich, wieder einmal. Es droht ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU.
Ende Februar ist die von Brüssel eingeräumte Frist abgelaufen, innerhalb derer die österreichischen Bundesländer Konzepte hätten vorlegen müssen, um den Schutz der Artenvielfalt zu verbessern. Geschehen ist dies nicht. Damit setzt sich fort, was zu einem ständigen Begleiter der österreichischen Mitgliedschaft in der EU geworden ist. Erneut droht ein Vertragsverletzungsverfahren.
Artenschutz ist keine Erfindung der Gegenwart und in der Politik lange schon Thema. Die EU hat ihm eine Bedeutung über die Grenzen der Mitgliedsländer hinaus gegeben: einerseits mit der Vogelschutz-Richtlinie, andererseits mit der Flora, Fauna, Habitat-Richtlinie – beides wird oft zusammengefasst als „Natura 2000“. Seit Inkrafttreten der beiden Richtlinien sind die Mitgliedsstaaten angehalten, „Natura 2000“-Gebiete auszuweisen, in denen gefährdete Arten von europaweiter Bedeutung eine Umwelt vorfinden, in der sich ihre Bestände erholen.