Der EuGH lässt es im Interesse des Konsumentenschutzes zu, dass Kunden bei Auswärtsgeschäften von Formalfehlern von Unternehmen zu hundert Prozent profitieren.
Vertragsrücktritt statt Bezahlung: Damit war ein Elektriker in Deutschland konfrontiert, nachdem er die vertraglich vereinbarte Erneuerung der Elektroinstallation eines Hauses fertiggestellt hatte. Dem Unternehmer war beim Vertragsschluss außerhalb seiner Geschäftsräumlichkeiten ein formaler Fehler unterlaufen.
Der Kunde ist jetzt um eine neue E-Anlage reicher, der Elektriker nur um eine Erfahrung. Denn wie der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) soeben bestätigte, braucht der Kunde für das fertige Werk überhaupt nichts zu bezahlen: der Unternehmer hatte ihn nicht über sein Rücktrittsrecht informiert.